Bild: Minerva Studio/ shutter stock.com
Während der Autofahrt die Nachrichten checken, diverse Radiosender durchklicken und kurz das Ladekabel aus dem Handschuhfach holen, bevor das Handy ausgeht. Multitasking ist im Straßenverkehr sehr gefährlich – für einen selbst und insbesondere für andere Verkehrsteilnehmer. Obwohl es derzeit verboten ist, wird fortlaufend darüber diskutiert, ob Ermittlungsbehörden künftig auf Smartphone- oder Tablet-Daten zugreifen dürfen, um eine mögliche Ablenkung der Fahrer nachzuweisen. Das könnte sich in Zukunft ändern.
Befürworter wollen Ermittlungsbehörden die Erlaubnis geben, nach einem Zeitpunkt und Umfang der Nutzung eines Smartphones zu überprüfen, um eine mögliche Ablenkung vom Straßenverkehr durch das mobile Gerät zu beweisen.
Gegner wie der DAV (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins) hingegen halten in Hinblick auf den Datenschutz diese Methode des Speicherns von Zeitpunkt und Umfang des Zugriffs mit anschließender Aushändigung an die Behörden unzulässig. Fahrzeug und Fahrer werden ohnehin derzeit bereits bis zu 80 Steuerungssysteme in modernen Autos permanent überwacht. Es gilt das Spannungsfeld zwischen den Bedürfnissen der Fahrer und der Verkehrssicherheit zu lösen. Hersteller werden verpflichtet, künftig spezielle moderne Kommunikationsmittel in die Fahrzeuge einbauen. Diese können lediglich dann genutzt werden, wenn von ihnen keine die Verkehrssicherheit gefährdende Zerstreuung des Fahrers ausgeht. Auf diese Weise werden Unfällen durch Ablenkung vorgebeugt. Um Verkehrssicherheit zu gewährleisten sollte der Internetzugriff etwa nur bei Stillstand des Fahrzeugs möglich sein.
Das Verletzungsrisiko, das durch die Bedienung des Handys im Straßenverkehr eingegangen wird, ist viel höher als man denkt und wird von den meisten Verkehrsteilnehmer extrem unterschätzt. Abgesehen davon, wird diese leichtsinnige Gefährdung eigenen sowie fremden Lebens bestraft. Das Smartphone darf am Steuer bei laufendem Motor nicht in die Hand genommen werden – ganz gleich ob zum telefonieren, Nachrichten lesen oder E-mails checken.
Nicht bestraft werden Fahrer, die am Straßenrand motorenfrei parken und auf das Handy schauen. Eine weitere Ausnahme besteht laut einem Urteil der Richter des Oberlandesgerichtes Hamm dann, wenn das Auto über eine Start-Stopp-Automatik verfügt und man an einer Ampel steht.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Im folgenden aktuellen Video thematisiert Rechtsanwalt Markus Mingers die Strafe für Handy am Steuer.
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