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05.05.2016
Droht bei Ablehnung der Rückruf-Aktion die Stilllegung?
09.05.2016

Ausweg aus ungünstiger Lebensversicherung – Widerruf statt Kündigung!

06.05.2016

Die Lebensversicherung galt lange Zeit als wichtiger Baustein der Altervorsorge für viele Verbraucher. Allerdings verlief die Entwicklung der Renditen für viele Versicherte zuletztenttäuschend. Der Widerruf einer Lebensversicherung kann der Ausstieg sein.

Rückabwicklung der Lebensversicherung günstiger als eine Kündigung!

Die niedrige Zinsphase setzt auch die Versicherungsgesellschaften unter Druck, was die Verbraucher zu spüren bekommen. Die Renditeentwicklung ihrer Lebensversicherung verläuft nicht wie gewünscht und die Altersvorsorge kann in Gefahr geraten. Die vorzeitige Kündigung der Versicherung ist jedoch auch keine gute Alternative, weil die Rückkaufswerte meistens enttäuschend sind. Trotzdem muss Ihr Geld nicht in der Versicherung schlummern. Der BGH hat dem Versicherungsnehmer mit dem Widerruf eine attraktive Möglichkeit gewährt.
Um den Widerruf der Lebensversicherung zu nutzen, muss der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über sein bestehendes Widerrufsrecht belehrt wurde sein. In diesem Fall begann die Widerrufsfrist nicht zu laufen und die Versicherung kann auch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Hauptsächlich sind Lebensversicherungen betroffen, die nach 1994 und vor  2007 nach dem sogenannten Policenmodell abgeschlossen wurden. Jedoch ist der Widerrufsjoker auch bei Lebensversicherungen nach dem Antragsmodell drin, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dies hat auch der BGH entschieden.
Die Lebensversicherung wird nach einem erfolgreichen Widerruf komplett rückabgewickelt und der Versicherungsnehmer bekommt seine eingezahlten Beiträge komplett zurück. Davon kann der Versicherungsnehmer lediglich einen geringen Teil für den genossenen Versicherungsschutz einbehalten und die für den Kunden abgeführte Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag. Die Abschluss- und Verwaltungskosten dürfen von der Versicherung nach einem erfolgreichen Widerruf nicht abgezogen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteilen vom 29. Juli 2015 entschieden.

Kostenlose Erstberatung für Widerruf der Lebensversicherung durch Mingers & Kreuzer!

Wir raten grundsätzlich zur Prüfung Ihrer eigenen Lebensversicherung durch einen Anwalt, der im Rechtsgebiet Widerruf von Lebensversicherungen bereits positive Erfahrungen zu verzeichnen hat. Wir bieten Ihnen diese Prüfung kostenfrei und unverbindlich an. Rufen Sie uns hierzu unter 02461/8081 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Rubrik Widerruf von Lebensversicherungen.

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