Bild: Nickolay Khoroshkov/ shutterstock.com
Die Lebensversicherungen gehen infolge einer Niedrigzinsphase durch eine Krise. Die Leidtragenden sind dennoch die Versicherten. Welche Methode sie nutzen, um Gewinn zu machen, erfahren Sie hier!
Solange die Lebensversicherungen während der Niedrigzinsphase Sicherheiten bilden müssen, um die garantierten Zusagen zu erfüllen, greift eine Ausschüttungssperre für Unternehmensgewinne. Dies wurde im Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im Jahre 2014 beschlossen.
Das LVRG besitzt allerdings eine Gesetzeslücke, die das Ausschüttungsverbot nur für Dividenden, nicht aber für Gewinnabführungen an die Mutterkonzerne gelten lässt. Trotz Kritik vonseiten der Politik bleibt der Gesetzestext unverändert.
Versicherer machen von der Gesetzeslücke Gebrauch. Die Zahl der Gewinnabführungsverträge ist seither von 23 auf mittlerweile 31 gestiegen. Zudem steigen die abgeführten Gewinne weiter an. Während 2013 noch 53 % vom Unternehmensgewinn abgeführt wurden, waren es 2016 bereits fast 77 % oder 1,11 Milliarden €.
Bei weitere Fragen zu diesem Thema haben wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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