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Ausbildungsförderung – Bundestag beschließt Erhöhung der BAföG-Sätze!

23.06.2022
23.6.22

Studierende sollen ab dem kommenden Wintersemester mehr BAföG erhalten. Das hat der Bundestag beschlossen. Welche weiteren gesetzlichen Neuregelungen der BAföG-Reform hinzukommen, erfahren Sie hier im Folgenden!

Erhöhung der BAföG-Sätze und verschiedener Zuschüsse!

Der Bundestag hat die Erhöhung der BAföG-Sätze beschlossen. Die monatlichen Bedarfssätze steigen um 5,75 %. Der sogenannte Grundbedarfsatz steigt zum kommenden Wintersemester auf 452 € im Monat. Auch der Wohnkostenzuschlag wird erhöht: Für Studierende, die nicht im Elternhaus wohnen, wird der Zuschlag um 11 % von 325 € auf 360 € gesteigert.
Der Förderungshöchstsatz steigt somit von 861 € auf 934 €. Das ist eine Anhebung von 8 %.

Der Kinderbetreuungszuschlag wird von 150 € auf 160 € erhöht. Außerdem erhalten alle BAföG-Bezieher, die auswärts wohnen, einen Heizkostenzuschuss von einmalig 230 €.
Die gesetzlichen Änderungen werden Berechnungen des Bundesbildungsministeriums zufolge den Staat ab 2023 jedes Jahr eine dreistellige Millionensumme kosten.

Auch Freibeträge werden angehoben!

Der Freibetrag für das eigene Vermögen der Geförderten soll auf 15.000 € für unter und auf 45.000 € für über 30-Jährige steigen. Künftig soll das Einkommen von verheirateten Elternteilen erst ab 2.415 € auf den BAföG-Anspruch des Kindes angerechnet werden.
Ziel ist außerdem, die Antragstellung per Internet zu erleichtern.

Laut Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger ist die BAföG-Reform ein Aufstiegsversprechen. Die bisherige Rechtslage habe noch zu viele von einer Förderung ausgeschlossen.

Deutsches Studentenwerk und Paritätischer Wohlfahrtsverband üben Kritik!

Nach Ansicht des Deutschen Studentenwerks (DSW) sind die neuen Beschlüsse unzureichend. Angesichts der Inflation würde die Erhöhung keinen Unterschied machen.
Auch die DGB-Jugend vergleicht die Betragserhöhungen mit einem Tropfen auf dem heißen Stein: Aufgrund des dramatischen Preisanstiegs würde die neuste BAföG-Reform nicht ausreichen. Vielmehr müsse das Bundesausbildungsförderungsgesetz wieder der studentischen Lebensrealität gerecht werden und auch bleiben.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband macht auf die Armutsquote aufmerksam. Die Quote sei unter Studierenden doppelt so hoch wie im Bevölkerungsdurchschnitt. Berechnung der Paritätischen Forschungsstelle zufolge liege fast jeder zweite Studierende selbst mit Bezug von BAföG unter der allgemeinen Armutsschwelle.
Um eine Studierendenarmut zu vermeiden, müssten die Sätze deutlich mehr erhöht werden, als jetzt geplant. Junge Menschen müssten sich auf ihre Ausbildung konzentrieren, was durch ständige Existenzängste getrübt würde.

Wir sind für Sie da!

Für weitere Fragen steht Ihnen die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.

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