Bild: AstroStar / shutterstock.com
Schnell eine Mail gecheckt, WhatsApp-Nachrichten beantwortet, hier eine kurze Google-Suche: Fußgänger laufen allzu oft blind durch die Straßen und verursachen mit den Augen auf dem Smartphone gut und gerne Verkehrsunfälle. Wir klären, wer eigentlich am Ende haftet, wenn der eine hinterm Steuer und ein anderer hinterm Display aufeinander stoßen.
Der Blick bleibt fast konstant auf dem Display des Smartphones, dieses Bild von Fußgängern ist Alltag im Straßenverkehr. Der Ruf nach Boden-Ampeln wurde laut, da es keine Seltenheit mehr ist, dass Leute unbedacht über Straßenbahnschienen laufen ohne sich umzusehen und angefahren werden. Ebenso ist es auch bei Fußgängerüberwegen.
Schlimm nur, dass es mittlerweile nicht nur die Fußgänger sind, die ihren Kopf nicht mehr vom Smartphone heben, sondern auch Autofahrer lassen sich allzu gerne vom mobilen Alleskönner ablenken. „Ablenkung durch Smartphone“ liest sich immer häufiger in Unfallberichten der Polizei. Allerdings ist diese Art der Smartphone-Unfälle noch nicht offiziell oder statistisch belegt.
Selbstverständlich ist mittlerweile gesetzlich festgehalten, dass das Smartphone am Steuer — vor allem bei Gefährdung anderer Straßenverkehrsteilnehmer — schwer geahndet wird. Dennoch verbietet kein Gesetz derzeit auch die exzessive Nutzung des Smartphones als Fußgänger! Auto- und Radfahrer müssen mit Geldstrafen bis zu 60 € rechnen und einem Punkt in Flensburg.
§ 1 der StVO besagt lediglich, dass auch Fußgänger maßgeblich und in voller Aufmerksamkeit und Konzentration am Straßenverkehr beteiligt sind. Die Rede ist hier von gegenseitiger Rücksichtnahme — dennoch verbietet das Gesetz keine Smartphone-Nutzung für die Verkehrsteilnehmer per pedes.
Mehr Aufmerksamkeit auf Deutschlands Straßen, das ist es, was sowohl das Gesetz, als auch der Straßenverkehr braucht. Sicherheit und Rücksicht geht vor, daher: Heben Sie ab und an mal wieder den Kopf vom Display! Mails und Nachrichten können warten.
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