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Verbraucherschützer sprechen von enttäuschender Bilanz im Abgasskandal!
19.09.2016
Abfindungserklärung bei Unfall — Schadenersatz & Ansprüche beachten!
20.09.2016

Augen auf beim Einkauf!

20.09.2016

Bild: topnatthapon / shutterstock.com
 
Schnäppchenjäger sind es gewohnt beim Einkaufen im Supermarkt die Augen aufzuhalten. Aber auch beim Umgang mit den Mitmenschen ist Vorsicht geboten, um Unfälle zu vermeiden.
 

Zusammenprall im Supermarkt

 
Ein ähnlicher Fall wurde vor kurzem dem Oberlandesgericht Hamm aufgetragen.
Die im Fall Angeklagte Supermarktkundin machte beim Wechseln des Ganges in einem Supermarkt einen Schritt nach hinten, um einer Verkäuferin mit Paletten auszuweichen. Dabei brachte sie eine hinter sich gehende Kundin zu Fall, welche sich durch den Sturz den Ellenbogen brach.
Nach diesem Vorfall zahlte die Verursacherin der Verletzten 2800€. Da dies aber für die Verunglückte nicht genug war, forderte sie weitere 9700€ und ging vor Gericht.
 

Vorsicht beider Parteien geboten!

 
Das Oberlandesgericht Hamm sprach in diesem Verfahren beiden Frauen eine Teilschuld zu.
Der einen Kundin, da ihr Verhalten im Supermarkt für ungewöhnlich gehalten wurde und man im Normalfall nicht ohne sich umzublicken rückwärts geht und der anderen Kundin, da sie ihr Umfeld und die Menschen um sich besser hätte im Blick haben sollen.
Der verletzten Kundin wurden somit 1500€ Schmerzensgeld und 500€ Haushaltsführungsschaden zugesprochen. Aufgrund der vor der Verhandlung getätigten Zahlung von 2800€ wurde der Klägerin also kein weiterer finanzieller Ausgleich zuteil.
 
Brauchen auch Sie einen rechtlichen Rat? Kontaktieren Sie uns gerne unter 02461-8081.
Für weitere aktuelle News schauen Sie doch gerne auf unserem Youtubekanal vorbei.

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