Bild: topnatthapon / shutterstock.com
Schnäppchenjäger sind es gewohnt beim Einkaufen im Supermarkt die Augen aufzuhalten. Aber auch beim Umgang mit den Mitmenschen ist Vorsicht geboten, um Unfälle zu vermeiden.
Ein ähnlicher Fall wurde vor kurzem dem Oberlandesgericht Hamm aufgetragen.
Die im Fall Angeklagte Supermarktkundin machte beim Wechseln des Ganges in einem Supermarkt einen Schritt nach hinten, um einer Verkäuferin mit Paletten auszuweichen. Dabei brachte sie eine hinter sich gehende Kundin zu Fall, welche sich durch den Sturz den Ellenbogen brach.
Nach diesem Vorfall zahlte die Verursacherin der Verletzten 2800€. Da dies aber für die Verunglückte nicht genug war, forderte sie weitere 9700€ und ging vor Gericht.
Das Oberlandesgericht Hamm sprach in diesem Verfahren beiden Frauen eine Teilschuld zu.
Der einen Kundin, da ihr Verhalten im Supermarkt für ungewöhnlich gehalten wurde und man im Normalfall nicht ohne sich umzublicken rückwärts geht und der anderen Kundin, da sie ihr Umfeld und die Menschen um sich besser hätte im Blick haben sollen.
Der verletzten Kundin wurden somit 1500€ Schmerzensgeld und 500€ Haushaltsführungsschaden zugesprochen. Aufgrund der vor der Verhandlung getätigten Zahlung von 2800€ wurde der Klägerin also kein weiterer finanzieller Ausgleich zuteil.
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