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Wenn ein Arbeitgeber einen seiner Mitarbeiter loswerden will, findet er meist Mittel und Wege, um dies umzusetzen. Wir haben einmal die übelsten Methoden und wie Sie sich dagegen wehren können zusammengestellt.
Angst verbreiten: Oftmals schaffen Arbeitgeber eine Atmosphäre der Angst, um Mitarbeiter zu Höchstleistungen zu treiben. Hin und wieder kommt es zu Kündigungen, wodurch Mitarbeiter stets ein hohes Niveau an den Tag legen müssen, da es ansonsten schwere Folgen haben kann. Diesem Druck hält allerdings nicht jeder Stand, wodurch Mitarbeiter auch rausgeekelt werden. Die einzige saubere Möglichkeit, dem zu entkommen, ist vermutlich das eigene Kündigen, da ein solches Arbeiten schlichtweg nicht zumutbar ist.
Kündigungsgründe provozieren: Wenn Arbeitgeber einen Mitarbeiter loswerden wollen, suchen sie oftmals nach Gründen, um eine Kündigung zu rechtfertigen. Besonders skrupellos sind Vorgesetzte, die derartiges sogar provozieren. Teils werden sogar Kollegen befragt oder jede Kleinigkeit auf die Goldwaage gelegt. Um dagegen vorzugehen, sollte Sie alles dokumentieren und auf eine Konfrontation vorbereitet sein und Gegenargumente und Beweise vorlegen können.
Dauerhaftes Abmahnen: Leider kommt es häufiger vor, als eigentlich gerechtfertigt, das Abmahnen. Arbeitgeber konstruieren oftmals Szenarien, in dem eine solche Abmahnung zulässig ist. Als Gründe werden hier meist Zuspätkommen, mindere Leistung oder auch Diebstahl betrieblichen Eigentums genannt. Zwar führt eine einzelne Abmahnung nicht gleich zur Kündigung, dennoch sollte man dagegen vorgehen. Auch hier wäre eine umfassende Dokumentation äußerst hilfreich.
Mobbing: Dies wohl dreistete Methode ist das Mobbing. In solchen Fällen sind Schikanen an der Tagesordnung, zudem werden oft einzelne Worte aus dem Zusammenhang gerissen und falsch interpretiert. Auch hier könnten Sie durch eine ausreichende Dokumentation ein solche Vorgehen beweisen und den Weg zum Anwalt aufsuchen, um gerichtlich dagegen vorzugehen. Im Vorhinein kann vielleicht der Betriebsrat eingeschaltet werden, sodass die Angelegenheit intern geklärt werden kann.
Verdonnern zu Überstunden: Auch diese Methode kann Arbeitnehmer psychisch schwer belasten. Wenn Arbeitgeber grundlos zahlreiche Überstunden fordern, dient es oftmals dazu, dem Mitarbeiter den Spaß an der Arbeit zu nehmen. Beim Verweigern kann es zudem zu einer verhaltensbedingten Kündigung kommen.
Wenn der Mitarbeiter bereits sechs Monate beschäftigt ist, ist die Nennung eines Grundes verpflichtend. Betriebs-, verhaltens-, oder personenbedingte Kündigungen sind hier möglich. Hinzu kommt die Möglichkeit, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Dies ist alles nur unter bestimmten schwerwiegenden Gründe zulässig.
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