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In der Regel arbeiten Deutsche von Montag bis Freitag. Doch sind dies auch genau die Werktage oder zählt der Samstag ebenfalls dazu?
Auf den Begriff „Werktag“ trifft man häufiger, ob beim Online-Einkauf, beim Parken oder an der Bushaltestelle. Daher ist es sicherlich hilfreich zu wissen, welche Tage damit genau gemeint sind.
Entgegen des allgemeinen Glaubens zählt der Samstag zu den Werktagen, dies bestätigen die Gerichte immer wieder. Grund für den Irrglauben ist häufig die Verwechselung mit den Arbeitstagen, welche in der Regel von Montag bis Freitag andauern. Werktage sind laut Definition allerdings alle Tage, die nicht unter die Sonn- oder Feiertage fallen.
Durch diese Verwechselung kann es schon einmal zu überflüssigen Strafen kommen, zum Beispiel im Straßenverkehr. Häufiger lassen sich Geschwindigkeitsbegrenzungen finde, die nur an Werktagen gelten, womit diese auch am Samstag gilt. Wer sich hier also an der falschen Begrenzung orientiert, muss unter Umständen mit Konsequenzen rechnen. Ebenso beim Parken, wenn werktags ein Parkschein benötigt wird. Fehlt dieser, ist ein „Knöllchen“ rechtens.
Auch im Arbeitsrecht ist dies von Bedeutung. So zählt der Samstag auch in manchen Tarifverträgen als Werktag, was auf den Schichtdienst Auswirkungen haben könnten. So zum Beispiel, wenn ein Feiertag auf den Samstag fällt.
Eine Ausnahme gibt es im Mietrecht und dies mit nachvollziehbarer Begründung. Demnach müssen Mieter die Miete zum dritten Werktag des Monats bezahlen, wobei dies meist per Überweisung geschieht. Und da die Banken nur von Montag bis Freitag arbeiten, gilt der Samstag hier nicht als Werktag. Somit sollen Mieter vor einer zu spät gezahlten Miete geschützt werden, bei der sie aber eigentlich gar keine Schuld trifft.
Bei Kündigungsfristen zählt allerdings wieder die allgemein gültige Regelung, in der der Samstag ein Werktag ist.
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