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Aufgepasst im VW-Abgasskandal – Alle Infos rund um die Verjährung!

19.09.2018

Bild: Brian A Jackson / shutterstock.com
 
Die Zahl der Geschädigten im VW-Abgasskandal ist immens hoch. Doch viele der Betroffenen haben sich immer noch nicht zu Wehr gesetzt, was einem nun zum Verhängnis werden kann, da die Ansprüche gegen VW am 31. Dezember verjähren!

2,6 Millionen Geschädigte alleine beim VW-Konzern

 
Der Motor EA 189 ist wohl mittlerweile der bekannteste seiner Art, allerdings ist der Grund dafür nicht gerade positiv zu bewerten. Die Marken Audi, Seat, Skoda und natürlich VW selber sind von dem manipulierten Motor betroffen. Satte 2,6 Millionen Fahrzeuge haben den Motor deutschlandweit zwischen 2008 und 2014 verbaut bekommen, womit auch 2,6 Millionen Halter Schadensersatzansprüche geltend machen können.
 
Dass der bis zum 18. September 2015 als Erfolgsmotor gefeierte EA 189 manipuliert ist, schockte die gesamte Autowelt. Damals gab der damalige Konzernchef Winterkorn eine Veränderung an der Abgasverarbeitung zu, die allerdings nicht zugelassen ist.
 
In den vergangenen drei Jahre war viel los im Abgasskandal. Es gab zahlreiche Rückrufaktionen, versuchte Verbesserungen und Updates zu genüge und trotz allen Versuchen hat sich für die Verbraucher kaum etwas getan. Laut mehreren Medienberichten haben sich erst 30 000 Fahrzeughalter gerichtlich zur Wehr gesetzt.

Die Verjährung zum 31. Dezember 2018

 
Die zahlreichem Verbraucher, die sich bislang noch nicht zu gewehrt haben, müssen sich beeilen, da der 31. Dezember der Stichtag für etwaige Schadensersatzansprüche ist. Ansprüche geltend zu machen, nach dem 31. Dezember 2018, ist nicht möglich.
 
Grundsätzlich verjähren solche Ansprüche zwei Jahre nach der Kenntnisnahme der Verbraucher zum 31. Dezember. Wenn der Händler jedoch von den Manipulationen gewusst hat, erhöht sich die Verjährung auf drei Jahre.
 
Betroffen sind Verbraucher, die ihren 4-Zylinder-TDI vor dem 18. September 2015 erworben haben. Autos, die aus irgendwelchen Gründen nicht mehr am Verkehrsgeschehen teilnehmen, sind ausgeschlossen.
 
 
Dass bislang so wenig für Verbraucher getan wurde, ist ein Armutszeugnis. Wenn Sie also auch keine Lust mehr haben, sich an der Nase herumführen zu lassen, widerrufen Sie Ihren Autokredit. 
 
Lassen Sie dazu Ihre Daten kostenfrei bei uns prüfen!

  1. Gehen Sie dazu auf unsere Seite: https://recht-einfach.de/widerruf-autokredit/ (inkl. Informations-Video)
  2. Laden Sie Ihre Daten hoch!
  3. Nach einer erfolgreichen Prüfung Ihrer Daten, widerrufen wir Ihren Autokredit und holen Ihr Geld zurück!

 
Das könnte Sie ebenfalls interessieren: 

 
Bei weiteren Fragen zum Thema Verjährung im VW-Abgasskandal, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.

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