Bild: Aleksandar Malivuk / shutterstock.com
Das Stutzen der Sträucher und Hecken ist grundsätzlich erst einmal sinnvoll. Gesetzlich ist dies jedoch nur zu bestimmten Zeiten im Jahr möglich. Welche dies genau sind, erfahren Sie nun bei uns!
Laut dem BNatSchG dürfen Hecken, Sträucher, Gebüsche oder Gehölze zwischen dem 01.03 und dem 30.09 nicht auf Stock geschnitten oder generell abgeschnitten werden. Davon ausgenommen sind allerdings kleinere Zuschnitte.
Doch auch hier gibt Ausnahmen: Ein radikales Eingreifen ist dann zulässig, wenn dies von einer Behörde genehmigt oder gar angeordnet wurde. Andersherum können diese die Verbotszonen allerdings auch ausgeweitet oder Regelungen verschärft werden.
Diese zeitliche Regelung dient dem Schutz der Tiere und ist an die Brutzeit der Vögel angepasst. Da sich diese meist zwischen März und September abspielt, sollen Vögel durch das Gesetz geschützt werden.
Falls trotz des Gesetzes geschnitten wird, sollte wenigstens auf derartige Nistplätze geachtet werden.
Um die tatsächlichen Konsequenzen festzustellen, muss man die Folgen im Einzelfall betrachten. Wurde lediglich rechtswidrig geschnitten, droht ein Bußgeld von bis zu 10 000 Euro. Wenn hingegen sogar der Lebensraum der Tiere beeinträchtigt wurde, steigt die Summe auf bis zu 50 000 Euro.
In einem Fall vor dem Landgericht Freiburg wurde ein Fall zwischen Nachbarn verhandelt. Der Kläger beklagte sich über eine zu hohe Hecke, um jedoch die Maximalhöhe einzuhalten, hätte der Beklagt in der verbotenen Zeit schneiden müssen.
Die vorgeschlagene Lösung des Klägers, vor dem 01.03 vorsorglich so weit zurückzuschneiden, dass die maximale Höhe bis Ende September nicht überschritten wird, wurde von Gericht abgelehnt. Grund dafür ist das unvorhersehbare Pflanzenwachstum, da dies schließlich auch von Witterung und weiteren Faktoren abhängt.
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