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Die GEZ-Gebühren sind nicht unbedingt besonders beliebt. Was allerdings droht, wenn man diese nicht zahlt, erfahren Sie nun bei uns!
Das Bundesverfassungsgericht entschied 2018, dass der Rundfunkbeitrag grundsätzlich rechtens ist, für Zweitwohnungen jedoch nicht berechnet werden darf. Da der Rundfunk in der Regel in Wohnungen genutzt wird, sei es also zulässig, die Gebühren pro Wohnung zu berechnen. Allerdings dürfen Besitzer einer Zweitwohnung nicht doppelt belastet werden, da die Nutzung in zwei Wohnungen gleichzeitig nicht möglich sei, so die Begründung des Gerichtes.
Bis Juni 2020 müssen die Bundesländer daher eine neue Regelung finden, bis zu diesem Zeitpunkt bleibt allerdings die bisherige Regelung gültig.
Zahlen müssen Sie übrigens selbst, wenn Sie keinen Fernseher besitzen, da die Gebühren pro Haushalt anfallen.
Wenn Schreiben der öffentlich-Rechtlichen ignoriert werden, droht das Gleiche, wie bei anderen nicht bezahlten Rechnungen. Im Notfall würde auch hier der Gerichtsvollzieher vor Tür stehen, bis dahin ist es allerdings noch ein weiter Weg.
Grundsätzlich sollten Sie einen Beitragsbescheid erhalten, der Sie zur Zahlung auffordert. Melden Sie sich nicht innerhalb eines Monats, ist dieser bestandskräftig und kann nach weiterer Nichtzahlung auch zwangsvollstreckt werden.
Aufgepasst: Falls Sie nach einem Umzug erst einmal keinen Bescheid erhalten, müssen Sie bei verspäteter Zustellung trotzdem rückwirkend zahlen. Den Haushalt beim Einwohnermeldeamt einfach nicht angeben, ist übrigens keine Option, da in Deutschland eine Meldepflicht gilt.
Immer wieder versuchen Privatpersonen, sich gegen die anfallenden Kosten zu wehren, doch dies meist erfolgslos. So geschehen um eine Klage auf Barzahlung. Der Kläger bestand darauf die Gebühren bar zu zahlen, da der Überweisungszwang einen Nachteil für die Privatsphäre wäre, da Zahlungen dadurch verfolgbar wären.
Zum anderen scheiterte die Klage eines Pastors, der auf Befreiung klagte, weil die Inhalte der Unterhaltungsprogramme seiner Ansicht nach gegen den christlichen Lebensstil seien. Der Pastor weigerte sich solche Inhalte mitzufinanzieren, woraufhin er Klage einreichte. Nach der Auffassung des Gerichtes stellt dies keinen Grund für eine Befreiung dar.
Grundsätzlich gibt es die Option des Widerspruches, der innerhalb von einem Monat eingereicht werden muss. Dieser wird allerdings in der Regel abgelehnt, woraufhin weitere Zuschläge fällig werden.
Der nächste Schritt wäre eine Klage, die vermutlich durch alle möglichen Instanzen gehen wird, also viel Zeit in Anspruch nehmen sollte. Die Aussichten auf Erfolg sind wie bereits beschrieben, äußerst gering, wodurch die Variante Zahlen die einfachste und unkomplizierteste wäre.
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Bei weiteren Fragen zum Thema “Rundfunkbeitrag”, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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