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Das Kündigen ist einfach – man schickt eine E-Mail zur angegebenen Adresse und schon ist man raus aus dem Vertrag. Auch, wenn die meisten Personen so denken, ist eine Kündigung gar nicht so einfach. Wo Fallen liegen und wie Sie viel Geld sparen können, nun bei uns!
Wenn ein Vertrag gekündigt werden soll, ist ein Blick ist die AGBs lohnenswert. Normalerweise sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen so formuliert, dass sie jeder verstehen kann. Falls dem nicht so ist, sollte unbedingt Rat eingeholt werden, um große Kostenfallen zu vermeiden.
Sobald sich der Teil bezüglich einer Kündigung durchgelesen wurde, fallen einem die Wörter Text- und Schriftform direkt ins Auge. Der Unterschied liegt hierbei in einem Detail, der Unterschrift. Bei einer Kündigung in Textform muss lediglich ein Text mit den relevanten Daten verfasst werden, bei einer Schriftform muss allerdings zwingend eine Unterschrift unter den Brief gesetzt werden – digitale Unterschriften sind auch erlaubt.
In welcher Form der eigentliche Vertrag entstanden ist, ist hierbei nicht von Belangen. Also, wenn ein Vertrag im Internet geschlossen wurde, heißt es nicht, dass die Kündigung ebenfalls per E-Mail vollzogen werden kann. Mit einer unterschriebenen Kündigung sind Sie immer auf der sicheren Seite.
Falls nämlich hier ein Fehler auftreten sollte, werden die monatlichen Gebühren, falls diese anfallen, vermutlich weiter abgebucht und kann auf Dauer sehr teuer werden.
Das Landgericht Hamburg und das Landgericht urteilte in einem dieser Fälle pro Verbraucher. Bei dem Fall vor dem LG aus Hamburg wurde eine Kündigung per schriftlicher Erklärung gefordert, per E-Mail war dies allerdings nicht möglich, weshalb das Gericht die geforderte Umsetzung für unzulässig erklärt.
Im Fall am Landgericht München sollte eine Kündigung in elektronischer Form erfolgen, also per Mail. Dass der Betreiber allerdings nur ein eingescanntes und unterschriebenes Dokument akzeptiert, war zunächst nicht bekannt. Dies verstößt gegen das Transparenzgebot und ist somit unzulässig.
Übrigens: Seit dem 01. Oktober 2016 dürfen die AGBs nur noch die Textform verbindlich fordern. Zudem ist eine Kündigung per Mail auch möglich.
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Bei weiteren Fragen zum Thema Kündigung, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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