Bild: Dmytro Zinkevych / shutterstock.com
Im Falle einer Scheidung mit Kindern stellt sich immer die Frage, wo das Kind nun Leben soll, was oftmals zu Streit führt. Doch darf das Kind dabei auch ein Wort mitreden?
Grundsätzlich muss im Falle einer Uneinigkeit das Familiengericht über den Aufenthaltsort des Kindes entscheiden. Hier ist lediglich entscheidet, was das Beste für das Kind ist.
In einem Fall vor einem Familiengericht verlangte ein Vater, dass sein Sohn zukünftig bei ihm lebt. Bislang hielt dieser sich bei seiner Mutter, Stiefvater und seinem Bruder auf. Seinen Vater sah er lediglich jedes zweite Wochenende.
Der zwölfjährige Junge begrüßte das Vorstoßen seines Vaters und sprach sich ebenfalls für einen Wechsel der Wohnsituation aus. Er begründete dies mit der Aussage, dass der so einen kürzeren Weg zur Schule hätte und bei seinem Vater mehr Liebe erhalten würde.
Den Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht lehnte das zuständige Gericht jedoch ab. Zwar sei der Wille des Kindes unbedingt zu beachten, allerdings darf das Gericht dies nicht als einziges Kriterium beachten.
Gegen den Antrag sprachen vor allem zwei Aspekt: Zum einen verbrachte das Kind nur die Freizeit bei seinem Vater, wodurch die Zeit mit diesem selbstverständlich als angenehmere in Erinnerung bleibt. Zum anderen zeigte sich das Kind auf die Frage des Gerichtes, ob er sich darüber im Klaren wäre, dass er seine Mutter dann nur noch alle zwei Wochen sehen würde, bedrückt.
In Fällen, in denen es um das Kindeswohl geht, ist Kontinuität besonders von Belangen. Ein Kind benötigt einen geregelten Alltag und eine beständige Familie. Ein weiterer Grund, den Antrag zurückzuweisen.
Eine Alternative ist eine Vermittlung des Jugendamtes zwischen den streitenden Eltern. Zudem könnten die gemeinsamen Wochenenden alle 14 Tage auf Betreuungswochenenden von Donnerstag bis Dienstag morgens erweitert werden.
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