Gas- und Strompreisbremse, 49-Euro-Ticket, Wohngeld: In der gestrigen Bund-Länder-Konferenz hat man sich auf mehrere Entlastungen in der aktuellen Energiekrise geeinigt. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte!
Die Gaspreisbremse soll wie geplant im März 2023 in Kraft treten. Gas soll für 80 % des Vorjahresverbrauchs 12 Cent pro Kilowattstunde und Wärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde kosten. Unter dem Vorjahresverbrauch versteht man die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung für September 2022 zugrunde gelegt wurde.
Der Bund nahm jedoch die Kritik der Länder an, dass der Beginn im März zu spät sei, und strebt nun eine Rückwirkung für den 1. Februar 2023 an.
Die Strompreisbremse ist auf Druck der Länder nun bereits ab Januar geplant. Den Haushalten und kleineren Unternehmen wird ein Grundkontingent von 80 % des bisherigen Verbrauchs für einen Brutto-Preis von 40 Cent pro Kilowattstunde gewährt. Die Differenz zwischen des zu zahlenden Marktpreises und der Deckelung wird monatlich als Entlastung von den Versorgern direkt mit dem Abschlag verrechnet.
Zur Überbrückung der Zeit bis zur Gaspreisbremse will der Bund im Rahmen der Dezemberhilfe die fälligen Abschlagszahlungen für Gas und Fernwärme übernehmen.
Ab Januar soll außerdem für große Industriebetriebe eine eigene Gaspreisbremse greifen. Dabei soll für bis zu 25.000 industrielle Gasverbraucher ein Verbrauch von 70 % des Jahres 2021 subventioniert werden. Die Maßnahme soll am 18.11. im Kabinett gebilligt werden.
Die Bundesregierung plant ebenfalls eine eigene Strompreisbremse für Industriebetriebe. Diese sollen einen Nettopreis von 13 Cent pro Kilowattstunde für ein Strom-Grundkontigent von 70 % des Jahresverbrauchs 2021 bekommen. Die Industrie soll unter Beachtung des europäischen Beihilferechts gefördert werden.
Sowohl die Dezemberhilfe, als auch die Gas- und Strompreisbremse werden aus der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) finanziert. Dabei wird ein 200-Milliarden-Euro-Abwehrschirm zur Verfügung gestellt.
Ein Teil der Strompreisbremse wird über die Abschöpfung von Zufallsgewinnen bezahlt, die in zweistelliger Milliardenhöhe ausfallen sollten. Der Zuschuss aus dem WSF ist begrenzt.
Ein Härtefallfonds soll ein Volumen von zwölf Milliarden Euro umfassen. Die Regelungen sollen neben Verbrauchern auch für kleine sowie mittelgroße Firmen, die von den Preisbremsen nicht ausreichend entlastet werden, aber auch für Wohnungsunternehmen, Pflege- oder Kultureinrichtungen und für Krankenhäuser gelten.
Die Härtefallregelung soll zudem auf selbstgenutztes Wohnungseigentum Anwendung finden, wo die Bevorratung anderer Heizmittel wie Öl und Holzpellets zu unzumutbaren Belastungen führen.
Bund und Länder haben sich als Nachfolger des vielfach genutzten 9-Euro-Tickets auf ein 49-Euro-Ticket geeinigt. Bürger können somit für 49 € im Monat den ÖPNV in ganz Deutschland nutzen. Laut Beschluss soll dies als sogenanntes Deutschlandticket schnellstmöglich bundesweit vertrieben werden. Als Start ist der 1. Januar 2023 angesetzt.
Das 49-Euro-Ticket soll als monatlich kündbares Abonnement sowohl digital, als auch analog als Plastikkarte erhältlich sein.
Es soll von Bund und Ländern mit jeweils 1,5 Milliarden Euro pro Jahr finanziert werden. Der Bund will außerdem weitere Regionalisierungsmittel in Höhe von einer Milliarde Euro beisteuern, die in Zukunft jährlich um 3 % steigen.
Der Bund will zum Jahreswechsel die Zahl der Wohngeldempfänger auf zwei Millionen Haushalte verdreifachen. Die Kosten belaufen sich dabei auf rund 5,1 Milliarden Euro. Bislang haben rund 640.000 anspruchsberechtigte Haushalte etwa 1,4 Milliarden Euro in Anspruch genommen.
Bürger können Wohngeld beantragen, wenn sie zwar keine Sozialleistungen erhalten, aber nur wenig Geld zum Leben zur Verfügung haben. Wohngeldbezieher sollen zusätzlich auch einen Heizkostenzuschuss beantragen können.
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