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Regelungen bezüglich der Arbeitszeit und Pausen sind im Arbeitszeitgesetz festgehalten. Sie dienen dazu, dass etwaige Risiken oder auch Gefahren für die Gesundheit vermieden werden können. Man sollte also sowohl als Arbeitnehmer sowie auch als Arbeitgeber darüber informiert sein, was für die Pausen und die Arbeitszeit gilt!
Grundsätzlich ist es erlaubt eine Wochenarbeitszeit von 48 Stunden zu haben. Egal ob man die Arbeit hauptberuflich ausführt oder nur als eine Nebentätigkeit. Dies gilt auch bei Mehrfachbeschäftigung!
Es muss jedoch eine Ruhezeit von elf Stunden zwischen dem vorangehenden und dem darauf folgenden Arbeitstag gegeben sein. Arbeitet man jedoch in einem Krankenhaus, im Verkehrsbetrieb oder anderen speziellen Branchen müssen auch spezifische Ruhezeiten eingehalten werden!
Außerdem muss darauf geachtet werden, dass der Mitarbeiter seine Pausen einhält. Wenn man bereits länger als sechs Stunden durchgehend gearbeitet hat, hat der Arbeitnehmer ein Recht auf eine halbe Stunde Ruhe. Soll der Mitarbeite jedoch mehr als neun Stunden arbeiten, steht ihm eine Pause von 45 Minuten zu. Der Arbeitgeber ist sogar gesetzlich dazu verpflichtet die Pausen zu gewährleisten! Man ist jedoch nicht dazu gezwungen die Pause an einem Stück zu nehmen.
Auch wann der Arbeitnehmer seine Pause nehmen möchte, ist prinzipiell frei wählbar, vorausgesetzt die Pause dient nicht zur Verkürzung der Arbeitszeit. Sie darf also nicht zu Beginn oder zum Ende einer Schicht genommen werden! Es ist jedoch auch möglich, dass der Arbeitgeber vorschreibt, wann die Mitarbeiter ihre Pausen zu nehmen haben. Dann muss der Arbeitnehmer sich an diese Regelung halten! Auch eine Raucherpause dürfte zwischendurch nicht gehalten werden. Dieses Problem kann man jedoch mit einer kurzen Absprache mit dem Vorgesetzten beseitigen!
Wichtig ist jedoch, dass für Minderjährige eine andere Regelung gilt! Minderjährige Mitarbeiter müssen nämlich nach spätestens viereinhalb Stunden eine 30 minütige Pause gemacht werden!
Die Regelungen dienen nämlich dem Erhalt der Sicherheit am Arbeitsplatz. Durch die Pausen soll die Konzentration erhöht werden und dadurch vor allem Fehler vermieden werden.
Grundsätzlich sollte die tägliche Arbeitszeit acht Stunden betragen und nur in Ausnahmefällen überschritten werden. Gemäß § 3 S.2 ArbZG (Arbeitszeitgesetz) ist eine Überschreitung dieser Zeit rechtens, wenn innerhalb eines halben Jahres im Durchschnitt nur acht Stunden pro Tag gearbeitet wird!
Ausgeschlossen von dem Arbeitszeitgesetz sind beispielsweise Selbstständige, Chefärzte, freie Mitarbeiter, Leiter von öffentlichen Dienststellen oder solche mit Entscheidungsbefugnis im öffentlichen Dienst.
Aber auch für Mitarbeiter, die jünger als 18 Jahre sind, gilt das Arbeitszeitgesetz nicht. Sie stehen nämlich unter dem Jugendarbeitsschutzgesetz!
Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, können Sie sich gerne an uns wenden! Bei Problemen mit ihren Arbeitszeiten oder Pausenregelungen stehen wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, Ihnen gerne beratend zur Seite! Telefonisch sind wir unter 02461 / 8081 erreichbar.
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