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Wenn man einen neuen Arbeitsvertrag aushandelt, sollten einem einige Dinge bewusst sein. Zum einen gibt es einige Punkte, die der Chef schriftlich festhalten muss. Außerdem sollte man wissen, dass der Arbeitnehmer durch manche Klauseln sogar benachteiligt werden kann. Wir klären Sie über die Punkte auf, auf die Sie bei der Vertragsverhandlung achten sollten!
Jeder Chef ist dazu verpflichtet bestimmte Punkte in dem Arbeitsvertrag festzuhalten. Darunter fällt zum Beispiel, dass festgehalten wird, wann das Arbeitsverhältnis begonnen hat und welche Zusammensetzung und Höhe das Arbeitsentgelt und Fälligkeit beinhalten. Auch muss eine bestimmte Arbeitszeit festgelegt werden und die Kündigungsfristen müssen bestimmt werden!
Außerdem muss im Arbeitsvertrag beschrieben werde, welche Tätigkeiten der Arbeitnehmer zu erledigen hat. Je genauer die Job-Beschreibung im Arbeitsvertrag erfolgt ist, desto besser ist dies für den Arbeitnehmer! Wenn dieser dann beispielsweise eine Arbeit erledigen soll, die nicht der Job-Beschreibung entspricht, kann der Arbeitnehmer das Erledigen der Arbeit verweigern.
Hinzu kommt noch, dass die Anzahl der Urlaubstage festgehalten werden müssen. Nach dem Arbeitsgesetz stehen jedem 24 Urlaubstage im Jahr zu, auf die man auch bestehen kann! Das Arbeitsgesetz geht jedoch von einer Sechs-Tage-Arbeitswoche aus. Somit gilt also auch der Samstag als ein Werktag. Ein Arbeitnehmer hat also ein einen Zuspruch von vier Wochen Urlaub. Was man jedoch wissen sollte ist, dass wenn der Arbeitgeber bei einer 40-Stunden-Woche dem Arbeitnehmer nur 15 Urlaubstage im Jahr zuspricht, ist der Arbeitsvertrag trotzdem gültig!
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag, der von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden abgeschlossen wird. Arbeitnehmer, die einen Tarifvertrag unterschreiben, haben automatisch einen Anspruch auf tarifliche Leistungen. Sie sind sogenannte tarifgebundene Arbeitnehmer. Als ein Mitglied der Gewerkschaft und als Mitglied einer Firma die Tarifpartner ist, steht dem Arbeitnehmer beispielsweise ein 13. Monatsgehalt zu!
Fristverträge sind, wie der Name schon sagt, zeitlich begrenzt. Ein Fristvertrag ist jedoch nur dann rechtens, wenn die Firma z.B. nur Mitarbeiter als Urlaubs- oder Krankheitsvertretung einstellt oder für das Saisongeschäft. Außerdem dürfen Fristverträge abgeschlossen werde, wenn sie nur bis zu zwei Jahre befristet werden. Innerhalb dieser zwei Jahre darf der Fristvertrag nur drei mal verlängert werden, wenn es kein Zweijahresvertrag ist.
Man sollte als Arbeitnehmer auf einiges achten, wenn man einen Arbeitsvertrag unterschreibt. Man sollte sich also ausgiebig mit den Klauseln im Vertrag auseinander setzen. Der Aufbau des Arbeitsvertrags ist nicht gesetzlich vorgeschrieben und auch wenn das Arbeitsgesetz z.B. die Anzahl der Urlaubstage oder die Kündigungsfrist regelt, kann der Arbeitgeber beispielsweise eine Kündigungsfrist festlegen, die den Arbeitnehmer benachteiligt.
Wenn Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, helfen wir, das Team der Kanzlei Mingers & Kreuzer, Ihnen gerne weiter! Telefonisch sind wir unter 02461/8180 erreichbar.
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