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27.11.2015

Arbeitsrechtliche Abmahnung: Vorstufe einer Kündigung – was nun?

27.11.2015

Eine Abmahnung Ihres Arbeitgebers ist kein gutes Zeichen, denn ihr bestehendes Arbeitsverhältnis schwebt in Gefahr. Eine Kündigung wäre die nächste Konsequenz. Wir beraten Sie über Ihren Kündigungsschutz, bevor Sie private und finanzielle Probleme haben.
Ihr Arbeitgeber kann Sie abmahnen, wenn ein Verstoß gegen eine vertragliche Pflicht Ihrerseits vorliegt. Eine Pflichtverletzung liegt beispielsweise vor, wenn Sie häufig zu spät zur Arbeit erscheinen.
Abmahnung dient als Rüge- und Warnfunktion
Eigentlich hat eine Abmahnung eine Rüge- und Warnfunktion. Eine Abmahnung soll Ihnen zunächst die Möglichkeit geben Ihr Verhalten zu verbessern, bevor der Arbeitgeber zu härteren Konsequenzen greift. Das bedeutet aber auch, dass eine Abmahnung häufig der erste Schritt einer Kündigung ist. Eine Kündigung erfordert nämlich in vielen Fällen zunächst eine auf das Fehlverhalten bezogene Abmahnung. Sie sollten also am besten von einem in dem Rechtsgebiet erfahren Anwalt prüfen lassen, ob Ihre Abmahnung wirksam ist. Unter Umständen kann Ihnen dadurch eine Kündigung erspart bleiben.
Ihre Rechte bei einer arbeitsrechtlichen Abmahnung
Sie haben unter anderem das Recht auf Gegendarstellung, was vor allem bei der Behauptung von falschen Tatsachen sehr sinnvoll ist. Ihre Gegendarstellung wird dann zur Personalakte hinzugefügt und somit ist Ihre Abmahnung zumindest widersprochen.
Desweiteren haben Sie das Recht auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte, wenn es sich um nicht nachweisbare oder falsche Tatsachenbehauptungen handelt. Außerdem haben Sie den Anspruch auf Entfernung der Abmahnung, wenn Ihr Verhalten arbeitsrechtlich gar nicht abgemahnt werden kann.
Bei einer unberechtigten Abmahnung haben Sie das Recht auf Rücknahme der Abmahnung, was notfalls auch gerichtlich durch ein Klageverfahren durchgesetzt werden kann.
Ihr Arbeitsverhältnis kann nachhaltig geschadet werden
Falls Sie dem Unternehmen verbunden bleiben möchten, sollten Sie juristische Hilfe zur Seite nehmen, um das Verhältnis zwischen Sie und Ihrem Arbeitgeber nicht weiter zu belasten.
Sie wurden arbeitsrechtlich abgemahnt und befürchten eine Kündigung? Melden Sie sich telefonisch unter 02464/8081. Wir prüfen gerne Ihre Abmahnung auf Rechtmäßigkeit und beraten Sie umfassend über Ihre Rechte als abgemahnter Arbeitnehmer.
Auf unserer Homepage können Sie sich unter dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht umfassend über Ihre Rechte als Arbeitnehmer informieren.

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