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Arbeitsrecht: Wie verhandele ich eine Abfindung?

23.04.2017

Bild: Andrey_Popov / shutterstock.com
Dieser Standort wird verlegt – keine Aussicht auf Abfindung für Arbeitnehmer? Der Müller-Konzern kündigte nun eine Werksabwanderung nach Sachsen an. Damit schließen vier Produktionsstandorte u.a. das Stammwerk Dissen sowie Lintorf, Bottrop und Floh-Seligenthal. Mitarbeitern wird ein Wechsel zum Standort in Sachsen angeboten, heißt es. Aber wie kann stattdessen eine Abfindung verhandelt werden?
Vielen Arbeitnehmern wird zwar ein Wechsel angeboten, jedoch ist es für eine Vielzahl familiär oder finanziell nicht möglich dem Arbeitgeber nachzuziehen. Für den Fall Müller bedeutet das allein in Niedersachsen nun einen Mitarbeiterabbau von mehr als 1.000 Arbeitsplätzen. Bekannte Fälle solcher Abwanderungen oder Standortschließungen gibt es nicht erst seit Müller. OPEL, Haribo oder regionale Werke wie der Verpackungsproduzent SIG Combibloc Linnich oder CD-/DVD-Hersteller cinram in Alsdorf mussten bereits einen massiven Stellenabbau wegen Werksabwanderung bzw. -schließung hinnehmen. Wir klären, was eine Standortabwanderung arbeitsrechtlich bedeutet!

Abfindung verhandeln, wenn ein Werk schließt? Mitarbeiter im arbeitsrechtlichen Fragenhagel

Arbeitsrechtlich spricht man bei einer Werksschließung wie im Fall Müller oder SIG Combibloc nicht um eine Betriebsschließung. Hierbei handelt es sich lediglich um eine sog. Betriebsänderung. Da resultierend aus der Werksschließung Mitarbeiter den Ort wechseln müssen, um den Job zu behalten, der Betrieb aber nicht ganzheitlich geschlossen wird, ist es juristisch nur eine Änderung.
Gerade in so einem Fall — bei dem es auch nicht jedem möglich ist, dem Werk lokal zu folgen — stellen sich Arbeitnehmer die Frage nach einer Abfindung. Im Fragenhagel klären wir, welche Ansprüche und Rechte gelten.
Der Betriebsrat: Was tut der eigentlich für mich als Arbeitnehmer?
Grundsätzlich federt der Betriebsrat bei einer Werksverlagerung Arbeitnehmernachteile soweit es geht ab. Es werden Verhandlungen zu Interessenausgleichen geführt, die zunächst entscheiden, ob eine Abwanderung überhaupt und, wenn ja, wann diese durchgeführt wird. Ferner finden ebenfalls ergänzende Gespräche zum Sozialplan statt. Gemeinsam fixieren Arbeitgeber und Betriebsrat geplante Vereinbarungen. Arbeitnehmer müssen bei einer Betriebsänderung mittels Werksabwanderung nicht um ihren Job fürchten.
Arbeitnehmer in der Pflicht: Wann selbst handeln?
Hat Ihr Betrieb keinen Betriebsrat, so liegt es am Arbeitnehmer sich aktiv um eine mögliche Abfindung zu bemühen. Allerdings sollten Sie nicht auf eigene Faust Verhandlungen zur Abfindung führen. Konsultieren Sie lieber frühzeitig uns als Experten für Arbeitsrecht, um entsprechende Rechte einzufordern. Achtung: Wer ohne Rechtsschutzversicherung in juristischen Streit mit dem Arbeitgeber gerät, zahlt selbst!

Alles zur Abfindung auf einen Blick

Die Abfindung: Üblich bei betriebsbedingter Kündigung?
In der Regel gibt es bei einer betriebsbedingten Kündigung keine Abfindung. Der Chef ist gesetzlich nicht zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet. Ausnahmen gelten nur, wenn der verhandelte Sozialplan etwaige Ansprüche auf eine Abfindung regelt oder innerbetriebliche Vereinbarungen oder geschlossene Tarifverträge eine Abfindung beinhalten.
Die Höhe der Abfindung: Welche Summen kann ich als Arbeitnehmer erwarten?
An dieser Stelle ist eine Faustformel zu nennen: Die Höhe der Abfindung errechnet sich aus einem halben Bruttomonatslohn multipliziert mit den Jahren, die man im Betrieb tätig war. Prinzipiell ist die Abfindungshöhe allerdings von diversen Faktoren abhängig. Tätigkeitsdauer im Betrieb sowie soziale Bedingungen des Arbeitnehmers und wie hoch Erfolgschancen bei einer prozessualen Auseinandersetzung wegen einer Kündigung wären, spielen hier eine Rolle. Übrigens: Die Abfindung muss versteuert werden!
+++ Abfindung im Rechtslexikon erklärt +++

Der Sozialplan: Was ist das eigentlich?
Der Sozialplan besteht aus Vereinbarungen, die Nachteile für Arbeitnehmer im Falle einer Betriebsänderung regulieren. Vorrangig enthält der Sozialplan Regelungen zur Abfindung und Abfindungshöhe bei Arbeitsplatzverlust. Darüber hinaus fixiert er etwaige Ausgleichszahlungen, Kostenübernahme zusätzlicher Umzugs- oder Fahrtkosten für Arbeitnehmer oder auch Festlegungen zu Arbeitsbedingungen bei Versetzung. Kurz notiert: Über eine Kündigungsschutzklage können Sie eine höhere Abfindung erwirken! Zudem ist der Sozialplan verpflichtend für jedes Unternehmen.

Arbeitslosengeld und Sperrfristen beim Arbeitsamt — das sollten Sie wissen

Die Sperrfrist: Wann setzt diese für das Arbeitslosengeld ein?
Kündigt der Arbeitnehmer selbst, so kann das Arbeitsamt eine bis zu 12-wöchige Sperrfrist für das Arbeitslosengeld verhängen. Unabhängig davon ist der Erhalt einer Abfindung. Ist der Grund für die Kündigung seitens des Arbeitnehmers ein wichtiger, so kann die Sperrfrist verhindert werden. Die Sperrfrist für das Arbeitslosengeld wird angeordnet, wenn bspw. der Jobwechsel trotz neuer Stelle nicht vorgenommen werden konnte oder nachweislich eine Überforderung des Arbeitnehmers durch seine Arbeit vorlag. Unser Rat:Klären Sie vor der Kündigung sozialrechtliche Konsequenzen mit uns ab. Wir beraten Sie gerne zu Möglichkeiten Sperrfristen zu vermeiden!
Die Kündigungsfrist: Welche Regeln muss ich beachten?
Gesetzlich gilt eine vierwöchige Kündigungsfrist. Ist ein Arbeitnehmer aber bereits lange Teil des Betriebs und arbeitete ohne längere Unterbrechungen, verlängert sich die sog. Grundkündigungsfrist. Auch der Arbeitsvertrag regelt Kündigungsfristen bzw. ist im Stande entsprechende Fristen zu verlängern oder weiter reichende Kündigungstermine zu vereinbaren. Exemplarisch sei genannt, dass bei einem zweijährigen Arbeitsverhältnis eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Kalendermontasende besteht. Bei zehnjährigen Arbeitsverhältnissen sind es vier Monate zum Ende des Kalendermonats und bei 20 Jahren Tätigkeit für den Betrieb, sieben Monate.
Für diese und weitere Fragen im Arbeitsrecht sind wir an Ihrer Seite! Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Mail und vereinbaren einen ersten Termin, wenn Sie gerade mit einer Betriebsänderung zu kämpfen haben und mögliche Ansprüche auf eine Abfindung fachlich abklären wollen oder sogar müssen. Wir beraten Sie gerne!
An mittlerweile fünf Standorten vertreten wir unsere Mandanten bundesweit erfolgreich vor zuständigen Arbeitsgerichten gegenüber dem Arbeitgeber! ✓ Jülich ✓ Köln ✓ Bonn ✓ Hückelhoven ✓ München

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