Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.10.2011 entschieden, dass Arbeitgeber bei jeder Einstellung zu prüfen haben, ob sie den Arbeitsplatz nicht mit einem Schwerbehinderten besetzen können. Prüft der Arbeitgeber nicht, hat der Schwerbehinderte die Möglichkeit wegen Benachteiligung auf Einstellung oder Schadensersatz zu klagen. „Als Nachweis für die vorgenommene Prüfung empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Arebitsagentur, ob dort geeeignete schwerbehinderte Arbeitssuchende registriert sind“, erläutert der Jülicher Anwalt Markus Mingers.
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