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Nach dem angeblichen Selbstmord Daniel Küblböcks ist das Thema Depressionen wieder mehr in den Vordergrund gerückt. Die Zahl der Erkrankten stieg in den letzten Jahren deutlich. Doch was ist wenn man betroffen ist, muss ich dies meinem Arbeitgeber melden? Wir klären auf!
Die Situation rund um Depressionen in Deutschland ist dramatischer als man denkt. Jeder fünfte Deutsche sieht sich einmal im Leben mit dieser Krankheit konfrontiert. Aktuell leiden knapp zehn Prozent der deutschen Bevölkerung an Depressionen.
Auf die Arbeit bezogen werden im Schnitt 36 Krankheitstage pro Erkrankung benötigt. Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe bezeichnet Depressionen bereits als Volkskrankheit.
Grundsätzlich gilt, dass an Depression erkrankte Personen dies melden müssen. Wer dies nicht tut riskiert zunächst eine Abmahnung, später eine Kündigung von Seiten des Arbeitgebers.
Der Grund dafür ist ganz einfach: Wer an einer solchen Krankheit erkrankt, kann seine Arbeiten, die im Arbeitsvertrag festgeschrieben sind, selten einwandfrei erledigen.
Die einfachste Möglichkeit ist ein Besuch beim Arzt. Dieser sollte den Betroffenen möglichst krankschreiben. Mit dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sollte das Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden. Normalerweise reagiert dieser bei solchen Angelegenheiten mit Verständnis.
Der Chef muss über die genaue Krankheit nicht informiert werden. Diese steht übrigens auch nicht auf der Krankmeldung. Krankheiten, egal ob psychisch oder physisch, müssen nicht offenbart werden.
Auch der Arzt, egal ob es der Hausarzt oder Betriebsarzt ist, ist an die Schweigepflicht gebunden. Zwar muss der betrieblich bestellte Arzt dem Arbeitgeber Rechenschaft ablegen, allerdings darf dies auch nur im Rahmen der Arbeitseignung geschehen.
Auch eine Auskunft über den Zeitpunkt der Rückkehr muss nicht geben werden.
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