Das Landesarbeitsgericht Berlin hat für einen alkoholkranken Kraftfahrer eine bedeutsame Entscheidung gefällt.
Er hatte sich mit 0,64 Promille ans Steuer seines LKW gesetzt, einen Unfall verursacht und hierbei einen Menschen verletzt. Aufgrund der evidenten Verletzung seiner Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, sprach ihm der Arbeitgeber die Kündigung aus.
Im Normalfall auch zu Recht, anders jedoch bei einer krankheitsbedingten Alkoholisierung des Fahrers. Das LAG gab zu Bedenken, dass dem Fahrer aufgrund seiner Krankheit hier kein Schuldvorwurf gemacht werden könne. Zudem sei er ernsthaft bereits zur Therapie gewesen, weshalb der Arbeitgeber davon ausgehen konnte, dass ein solches Verhalten in Zukunft unterlassen werde
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