Bild: MIND AND I / shutterstock.com
Wenn ein Arbeitnehmer die fristlose Kündigung möchte, muss es drastische Gründe dafür geben. Doch welche dieser Gründe eine fristlose Kündigung rechtfertigt, finden Sie nun bei uns!
Grundsätzlich haben auch Arbeitnehmer das Recht auf eine fristlose Kündigung. Allerdings muss dieser Schritt auf Anfrage des Arbeitgebers schriftlich begründet werden. Und hier ist bereits der Knackpunkt, da nur bestimmte Gründe eine außerordentliche Kündigung zulassen. Der angegebene Grund muss rechtfertigen, warum es für den Arbeitnehmer unmöglich ist, bis zum Ende der eigentlichen Kündigungsfrist seine Dienste weiter zur Verfügung zu stellen.
Wenn Ihr Arbeitgeber gegen Ihren angegebenen Grund rechtlich vorgehen will, muss im Zweifelsfall das Gericht entscheidet, ob die fristlose Kündigung wirksam ist. Folgende Gründe sind, falls dies bewiesen werden kann, vor Gericht kaum widerrufbar:
Wenn die Beweggründe für eine solche fristlose Kündigung nicht auf schwere Pflichtverstöße seitens des Arbeitgebers zurückgeht, müssen auch Sie Ihren Arbeitgeber vorher abmahnen. Inhaltlich sollten Sie in dieser Abmahnung eine zukünftige Kündigung androhen, da Ihrem Arbeitgeber dadurch möglicherweise der Ernst der Lage bewusst wird. Wenn sich die Situation im Anschluss nicht bessert, sind Sie zu einer fristlosen Kündigung berechtigt.
Es gibt nur eine Ausnahme, bei der Sie nicht verpflichtet sind, Ihrem Chef vorher eine Abmahnung zu schicken. Diese liegt dann vor, wenn Ihr Arbeitgeber einen schweren Pflichtverstoß begangen hat. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn Sie an einer unsicheren Machine arbeiten müssen.
Das könnte Sie auch interessieren:
Bei weiteren Fragen zum Thema Kündigungen, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.