Bild: shutterstock.com – Antonio Guillem
Zuhause ist die Druckerpatrone leer oder das Papier aufgebraucht. Die eine Druckerpatrone oder das eine Packet Papier wird bei dem ganzen Papierverbrauch schon nicht auffallen? In einigen Unternehmen sicherlich auch nicht der Rede wert. Wenn man Pech hat, kann das Mitnehmen von Büromaterial schwere Konsequenzen bis hin zur Kündigung haben.
Generell dürfen Sie nichts mit gehen lassen, was Ihnen nicht gehört. Der Wert des Gegenstands spielt dabei keine Rolle. Selbst wenn Sie nur einen Kugelschreiber einstecken, müssen Sie mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Hinzu kommt noch, dass Sie in so einem Fall nicht einmal Anspruch auf finanzielle Unterstützung vom Staat haben. Aufgrund einer fristlosen Kündigung, die bei Diebstahl droht, haben Arbeitnehmer drei Monate lang keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Welche Schritte Ihr Arbeitgeber bei Diebstahl einleitet, ist unterschiedlich und hängt natürlich vom Wert des entwendeten Gegenstandes ab. Während einige Arbeitgeber das Mitnehmen von Büromaterial gestatten, entscheiden sich andere Arbeitgeber für eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung. Einigen Arbeitgebern kommt der Diebstahl gerade gelegen, wenn dort in Zukunft Kündigungen geplant sind. Sollte von zukünftigen Kündigungen in Ihrem Unternehmen also die Rede sein, sollten Sie besonders vorsichtig sein und Ihrem Arbeitgeber nicht den Gefallen tun und wegen einem Kugelschreiber eine fristlose Kündigung riskieren. Einige Arbeitnehmer zeigen den Arbeitnehmer sogar bei der Polizei wegen Diebstahls an. Wenn Ihre Arbeitgeber rechtliche Schritte einleiten, sollten Sie ein klärendes Gespräch suchen, um den Schaden zu begrenzen.
Auch wenn Arbeitgeber einen Diebstahl nicht direkt im Arbeitszeugnis erwähnen dürfen, sollten Arbeitnehmer sich immer versuchen, sich ohne Streit zu trennen. Denn der ehemalige Arbeitgeber könnte sich im Arbeitszeugnis negativ über Ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit äußern.
Wenn man aufgrund eines besonderen schweren Diebstahls verurteilt wird, bekommt man einen Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis. Dies ist aber nur der Fall wenn teure Gegenstände gestohlen werden. Bei dem Diebstahl von Büromaterial mit geringem Wert, müssen Sie nichts befürchten. Hierbei droht bei einer Verurteilung höchstens eine Geldstrafe.
Bei Fragen zu einer Kündigung kontaktieren Sie uns unter 026461/8081 und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung. Aktuelle News rund um das Thema Arbeitsrecht finden Sie in unserer Rubrik „News“ sowie auf unserem YouTube-Channel.
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