Im Arbeitsrecht gibt es generell keine festgelegte Dauer bei Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis. Jedoch bleiben Forderungen nicht ewig bestehen, denn es gibt gesetzliche Verjährungsfristen, nach deren Ablauf der Anspruch auf eine Forderung erlischt. Zusätzlich kann eine kürzere Ausschlussfrist zwischen Arbeitgeber und Arbeitsnehmer vereinbart werden.
Sie sollten Ihren Arbeitsvertrag vor Unterschrift genau prüfen, denn eine Ausschlussfrist kann dort enthalten sein. Auch in Tarifverträgen kann eine solche Regelung versteckt sein. Sie sollten auch die allgemein verbindlichen Tarifverträge auf eine derartige Klausel durchsuchen, denn diese können auch ohne Vereinbarung beider Parteien gültig sein. Unwissenheit schützt den Arbeitnehmer hierbei nicht.
Ausschlussfrist beginnt meistens mit Fälligkeit der Forderung
Eine vereinbarte Ausschlussfrist beginnt mit Fälligkeit der Forderung. Also der Zeitpunkt, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Erfüllung der Forderung hat.
Grundsätzlich sind Ausschlussfristen frei zu vereinbaren. Bei Formularverträgen nach dem AGB-Recht müssen Ausschlussfristen gemäß einem Urteil vom Bundesarbeitsgericht mindestens drei Monate betragen. Dies gilt wiederum nicht für Tarifverträge, hier sind auch kürzere Ausschlussfristen zulässig.
Wie machen Sie Ihren Anspruch richtig geltend?
Bei den Ausschlussfristen unterscheidet man zwischen der einstufigen und zweistufigen Ausgestaltung. Liegt eine einseitige Ausschlussfrist vor, reicht eine schriftliche Geltendmachung aus. Handelt es sich dagegen um eine zweistufige Ausschlussfrist, bedarf es nach einer schriftlichen Geltendmachung, die abgelehnt wurde, eine gerichtlichen Geltendmachung innerhalb einer weiteren Frist. Für das Landesarbeitsgericht ist nicht die Zustellung bei dem Gegner entscheidend, sondern die rechtzeitige Erhebung der Klage.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen Ihre Ansprüche mit Hilfe eines erfahrenen Anwalts geltend zu machen. Wenn aus Ihrer Sicht eine Klage nicht notwendig ist und Sie dennoch eigenständig handeln, sollten Sie Folgendes beachten.
Grundsätzlich sollten Sie Ihren Anspruch schriftlich geltend machen. Wurde nichts anderes vereinbart, können Sie dies auch per Telefax oder per E-Mail tun. Die drei folgenden Inhalte sollte Ihr Schreiben beinhalten:
Zögern Sie bei Ansprüchen aus einem Arbeitsverhältnis nicht zu lange und handeln Sie, denn die Fristen sind meist kurz und die Angelegenheit gerät schnell in Vergessenheit. Wir bieten Ihnen eine kostenlose Erstberatung in Verbindung mit einer Prüfung Ihres Arbeitsvertrags an. Telefonisch können Sie uns unter 02461/8081 erreichen oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Wir informieren Sie laufend mit nützlichen und interessanten Beiträgen in unserem YouTube Channel oder beispielsweise in unserer Rubrik Arbeitsrecht.
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