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18.02.2015
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23.02.2015

Arbeitsrecht – Diebstahl am Arbeitsplatz

23.02.2015

In manchen Generationen war es durchaus üblich, dass Firmeneigentum auch jederzeit und in jeder Form für private Zwecke genutzt werden konnte.
Aus rechtlicher Sicht ist jedoch für jeden Arbeitnehmer Vorsicht geboten.

Denn soweit nichts anderes vereinbart ist, ist erst einmal jedwede Art der Nutzung von Firmeneigentum verboten.

Dabei zählt ein Kugelschreiber oder ein Brötchen vom Buffet genauso zum Firmeneigentum wie eine Bohrmaschine oder ein Kopierer.

Auch wenn es sich hierbei aus allgemeiner Sicht um „Lappalien“ handelt, so kommt es nicht auf den Wert oder den Umfang der Sache an. Bereits Kleinigkeiten können eine Abmahnung oder sogar eine Kündigung rechtfertigen.

Jedoch kommt es auch hierbei immer auf den Einzelfall und trotzdem auf eine Verhältnismäßigkeit wie persönliche Situation und Verdienst an.

Stecken Sie also niemals den Kopf in den Sand sondern holen Sie sich in solchen ungewollten Situationen fachkundigen Rat aus dem Arbeitsrecht.

Weitere Informationen zum Thema   Kündigung.

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