Der Klassiker sind sicherlich die Kündigungsschutzklagen. Danach folgen die Zahlungsklagen. Festzustellen sei zudem, dass die Arbeitgeber immer häufiger die ultima ratio der fristlosen Kündigung aussprechen.
https://www.aachener-zeitung.de/lokales/region/fallzahlen-des-arbeitsgerichts-kuendigung-bleibt-der-klassiker-1.518284
Weitere Informationen zur Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht finden Sie hier!
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