Bild: LightField Studios / shutterstock.com
Bei der Frage nach Hunden im Büro gehen die Meinungen weit auseinander. Doch was sagt das Gesetz? Habe ich ein Recht darauf, meinen Hund mitzubringen?
Prinzipiell dürfen Sie das nicht! Der Arbeitgeber besitzt das Haus- und Weisungsrecht, wodurch nur er darüber bestimmen darf, welche Hunde, wann mitgebracht werden dürfen. Gibt dieser jedoch die Erlaubnis, steht dem Ausflug zur Arbeit nichts im Wege. Allerdings eignet sich nicht jeder Arbeitsplatz zur Mitnahme eines Hundes.
Da der Arbeitsgeber jedoch Hygiene-Vorschriften und die Interessen der anderen Arbeitnehmer berücksichtigen muss, darf er die Erlaubnis auch widerrufen. Es sei denn Sie sind auf den Hund angewiesen, was beispielsweise bei einem Blindenhund der Fall wäre. Zudem können Sie sich auf den Gleichbehandlungsgrundsatz berufen, wenn Kollegen die Mitnahme gestattet wird.
Grundsätzlich sollte Ihr Hund eine gute Erziehung genossen haben und keinen Kollegen bei der Arbeit stören. Wenn sich diese also nicht behindert fühlen und keine Einwände gegen die Mitnahme haben, sollten Sie bei Ihrem Vorgesetzten oder der Personalabteilung vorstellig werden. Hier sollten Sie weitere Informationen über die genauen Bedingungen erhalten.
In größeren Unternehmen ist es oftmals üblich einen Antrag auf Mitnahme zu stellen. Diesem müssen in der Regel zum Beispiel Heimtierausweis, Steuernummer, Impfpass etc. beigefügt werden.
Dies ist in keinem Fall zu empfehlen. Setzen Sie sich über ein Verbot hinweg, droht Ihnen eine Abmahnung. Bei mehrfachem Verstoß ist der Arbeitgeber sogar dazu berechtigt, Sie fristlos zu entlassen.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema, wenden Sie sich an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular auf unserer Website. Weitere Rechtsnews finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel.
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