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Mietrecht: Schönheitsreparaturen – Mieter müssen nicht zahlen
25.03.2015
Mietrecht: Mietpreisbremse
31.03.2015

Arbeitsrecht: Arbeiten trotz Krankschreibung?

31.03.2015

Nach dem Absturz der Germanwings-Mascheiene erreicht uns immer mehr die Frage: Ist es eigentlich erlaubt trotz Krankschreibung zu arbeiten?
Dieser traurige Anlass wirft immer mehr Arbeitnehmern die Frage auf, was eigentlich erlaubt ist wenn ein Arzt einen eigentlich arbeitsunfähig geschrieben hat.

Doch muss hierbei beachtet werden: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes ist lediglich eine Prognose darüber, wie der Arzt den Gesundheitszustand des Patienten in nächster Zeit sieht.

Im Gegensatz zum „krank schreiben“ gibt es ein „gesund schreiben“ nicht.

Wenn man sich fit (und damit auch gesund) fühlt, darf man also ohne weiteres wieder arbeiten gehen, auch wenn man von ärztlicher Seite noch krank geschrieben ist. Denn auch ein Arzt kann nicht verbindlich voraussagen, ob eine Grippe 3 oder 5 Tage dauert.
Das ändert auch nichts an einem Versicherungsschutz des Arbeitnehmers.

Anders verhält es sich jedoch, wenn jemand aufgrund einer Krankschreiben nicht an seinem Arbeitsplatz erscheint, stattdessen aber trotzdem irgendwoanders nebenbei arbeiten geht. In dem Fall riskiert man eine Abmahnung oder sogar die fristlose  Kündigung.

Weitere Informationen zum  Arbeitsrecht

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