Wenn Sie eine Abfindung mehrere Jahre vor Ihrem Rentenbeginn erhalten, müssen Sie sich im Glücksfall gar keinen neuen Job mehr suchen. Doch seien Sie vorsichtig, denn für eine Versorgung bis zum Renteneintritt muss die gezahlte Summe hoch genug sein.
Aufgrund einer Abfindung nicht mehr bis zur Rente arbeiten zu müssen klingt verlockend. Es gibt durchaus Fälle, bei denen das sicher ohne Probleme möglich ist. Jedoch könnten für Arbeitnehmer, die noch einige Jahre bis zum Eintritt der Rente überbrücken müssen, Verluste vor und nach dem Rentenbeginn entstehen. Wir erklären Ihnen auf welche Bereiche sich die Auszahlung der Abfindung auswirken kann.
Kündigt der Arbeitnehmer von sich aus, kann das Arbeitslosengeld durch eine Sperrfrist von zwölf Wochen später ausgezahlt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, wird die Abfindung zum Teil mit dem Arbeitslosengeld verrechnet.
In Deutschland ist man automatisch krankenversichert, wenn man angestellt oder arbeitslos gemeldet ist. Erhält man jedoch kein Arbeitslosengeld, muss man sich selber versichern. Die Höhe der Beiträge können dadurch höher ausfallen als bislang. Die Kosten der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung hängen dann von der Höhe der Abfindung ab. Wenn der Arbeitnehmer sich freiwillig weiterversichern muss, wird bei der Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen die Abfindung berücksichtigt.
Dies gilt nicht, wenn Sie über eine Familienversicherung abgesichert sind und eine Abfindung als Einmalzahlung erhalten. In dem Fall wird die Abfindung grundsätzlich nicht zum Gesamteinkommen hinzugerechnet. Dadurch bleibt der Anspruch auf eine Mitversicherung grundsätzlich erhalten. Dies muss aber im Einzelfall geprüft werden.
In der Regel können Sie als Arbeitnehmer mit 63 Jahren frühzeitig in Rente gehen. Dies gilt jedoch nur, wenn Sie 35 Jahre lang eingezahlt haben. Allerdings müssen Sie Abschläge von bis zu 14,4 Prozent in Kauf nehmen. Wichtig: Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Abfindung kürzen kann, wenn Sie vorzeitig in Rente gehen.
Sie sollten gegebenenfalls überprüfen, ob Sie ihre Mindestversicherungszeit von 35 Jahren erreichen, wenn Sie Ihr Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden und keinen neuen Job suchen wollen. Erfüllen Sie diese nicht, gibt es später keinen Anspruch auf eine Rente. Wenn Sie hier Schwierigkeiten erwarten, können Sie freiwillig weiterhin in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Die monatlichen Sätze liegen derzeit zwischen 84,15 Euro und 1131,35 Euro. Wenn Sie ein Jahr lang den Mindestbeitrag einzahlen, erhöhen Sie dadurch Ihre zukünftige Rente um etwa 4,41 Euro monatlich. Zahlen Sie ein Jahr lang den Höchstbetrag ein, erhöhen Sie Ihre spätere Rente um 59,35 Euro monatlich.
Bei einer Einmalzahlung kann die Fünftelregelung angewendet werden und die Steuerlast dadurch reduziert werden. Dies ist aber nur möglich, wenn Sie durch die Abfindung in dem Jahr mehr verdienen, als wenn Sie weiterhin Ihr bisheriges Einkommen beziehen würden. Wenn Sie mehrere Jahre vor dem Renteneintritt aufhören, können Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Ihre Abfindung über zwei bis drei Jahre gezahlt wird. In dem Fall bringt Ihnen die Fünftelregelung allerdings nichts.
Wenn Sie aber Ihre Abfindung in dem Jahr erhalten, in dem Sie auch in Rente gehen, können Sie gegebenenfalls von der Fünftelregelung profitieren. Das hängt davon ab, wie lange der Abstand zum Rentenbeginn ist und wie viele Monate Sie schon in dem laufenden Jahr gearbeitet haben.
Wenn Sie Fragen zum Thema Abfindung oder zu anderen arbeitsrechtlichen Themen haben, kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 02461/8081. In unserem Rechtsgebiet Arbeitsrecht erhalten Sie außerdem weitere nützliche Informationen.
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