Die private Krankenversicherung (PKV) erhöht ihre Beiträge. Doch in vielen Fällen sind die Anpassungen unrechtmäßig. Verbraucher haben nun die Möglichkeit, diese prüfen zu lassen und das zu viel gezahlte Geld zurückzuverlangen – und das rückwirkend für bis zu zehn Jahre. So geht’s!
Die PKV darf grundsätzlich ihre Beiträge erhöhen. Der Gesetzgeber sieht für die Anpassungen aber strenge Voraussetzungen vor. Sind die nicht erfüllt, ist die Beitragserhöhung unwirksam.
Privatversicherte können in dem Fall von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und den Anbieter wechseln. Es ist finanziell aber lukrativer, stattdessen zu viel gezahltes Geld zurückzufordern.
Versicherte sollten genau prüfen, ob die Anpassung formell rechtmäßig und die Begründung nachvollziehbar ist. Wir empfehlen Ihnen, mit der Prüfung einen Rechtsexperten zu beauftragen. Die Berechnung der PKV-Kennzahlen und -Beiträge ist sehr komplex und für Laien nur schwer nachvollziehbar.
Um Ihnen ein Beispiel zu geben: Wenn etwa die Krankheitskosten für die PKV-Anbieter steigen, darf nicht unmittelbar danach auch entsprechend die Höhe der Beiträge steigen. Eine Anpassung ist erst dann gerechtfertigt, wenn die Krankheitskosten mehr als 10 % von den kalkulierten Ausgaben abweichen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2020 entschieden, dass auch bei einer unzureichenden Begründung keine rechtmäßige Anpassung vorliegt.
Für den Rückzahlungsanspruch ist unerheblich, bei welchem Anbieter sie sind – oder welchen Tarif sie haben. Je nach Verjährungsfrist müssen die in den letzten drei bis zehn Jahren zu viel gezahlten Beträge plus Zinsen zurückgezahlt werden. Ihr Versicherungsschutz bleibt natürlich unangetastet und weiterhin bestehen.
Wir prüfen für Sie, ob Ihre PKV-Beitragserhöhung rechtmäßig war und geben eine Ersteinschätzung ab. Sie entscheiden im Anschluss, ob sie die Beiträge zurückverlangen wollen. Mit der Unterstützung unserer Experten haben Sie gute Erfolgschancen, das Maximum aus Ihren Ansprüchen herauszuholen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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