Bild: Brian A Jackson / shutterstock.com
Eltern weltweit fürchten die sog. Blue Whale Challenge. Was harmlos klingt, soll ein Selbstmord-Spiel sein, dass über WhatsApp verbreitet wird. Kinder werden dazu verpflichtet in 50 Tagen 50 Aufgaben zu erfüllen — mit Fotobeweis an den sog. Paten.
Angefangen mit dem Ansehen von Horror-Videos oder dem Ritzen von Körperteilen, endet das Spiel mit dem Selbstmord. Wir klären, ob Eltern die WhatsApp-Nachrichten ihrer Kinder lesen dürfen.
Angefangen mit einer Gruppe auf vk.com (einer russischen Facebook-Version), in der sich Jugendliche über Depressionen und Suizid austauschten, entwickelte sich die sog. Blue Whale Challenge zum Selbstläufer. Der Administrator dieser Gruppe gestand nach seiner Festnahme, dass er mehreren Jugendlichen zum Selbstmord geraten habe, da er die Gesellschaft säubern wollte und jene Jugendliche froh waren sterben zu können.
Mit dem Hype in den Medien fanden sich schnell Trittbrettfahrer, die als sog. Paten in Foren von Kindern und Jugendlichen, die Selbstmordgedanken haben, kontaktiert werden konnten. Diese Paten übernahmen in der Blue Whale Challenge dann die Führung und stellten den entsprechenden Betroffenen Aufgaben.
Die Blue Whale Challenge beginnt meist damit mitten in der Nacht aufzustehen und sich einen vom Paten genannten Horror-Film anzusehen. Weiter geht es dann meist damit sich selbst z.B. einen Blauwal in den Arm oder andere Körperteile zu ritzen. Nach 49 Tagen mit täglich einer Aufgabe, die mit Fotobeweis zu erfüllen war, ist Ziel des Spiel der Suizid an Tag 50. Das Ganze verbreitet sich nun über den Nachrichtendienst WhatsApp — als Warnung getarnt — und führt über einen Link zu dem bedrohlichen Spiel.
Mittlerweile warnen Polizei und Schulen deutschlandweit vor den WhatsApp-Kettennachrichten und besorgte Eltern fragen sich zurecht, ob sie die WhatsApp-Nachrichten ihrer Kinder lesen dürfen.
Grundsätzlich ist die Antwort, ob Eltern die WhatsApp-Nachrichten ihrer Kinder lesen dürfen, nicht klar zu beantworten. Auch für Kinder und Jugendliche gilt rechtlich die Privatsphäre, die von den Eltern zu schützen und zu respektieren ist. Das bedeutet, eigentlich dürfen Eltern die WhatsApp-Nachrichten ihrer Kinder nicht lesen. Selbst dann nicht, wenn es sich dabei um eine Anwerbung durch den IS oder die Blue Whale Challenge handelt.
Es gilt das Postgeheimnis — auch, wenn es sich um digitale Nachrichten handelt. Bei minderjährigen Kindern besteht seitens der Eltern allerdings die Fürsorgepflicht. Im Klartext heißt das für Eltern: Sie sind hier durchaus berechtigt die Nachrichten ihrer Kinder zu kontrollieren und mitzulesen.
Auch wenn Sie als Mutter oder Vater nicht jede Nachricht regelmäßig mitlesen sollten, sieht es juristisch aber dann anders aus, wenn Gefahr im Verzug ist. Haben Sie als Eltern Bedenken, dass Ihr Kind diesem perfiden Spiel anheim fällt oder stellen Veränderungen in ihrem Verhalten fest bspw. eine auffällige Zurückgezogenheit über einen längeren Zeitraum, dürfen Sie als Eltern auch WhatsApp-Nachrichten lesen!
Hier ist es auch rechtlich sinnvoll Nachrichten zu kontrollieren, um auch im Notfall rechtzeitig zu handeln und das eigene Kind vor Schlimmerem zu bewahren. An dieser Stelle ist das Postgeheimnis sowie das recht auf Privatsphäre zu vernachlässigen.
Eltern und Kinder, die auf Nummer sicher gehen wollen, können bspw. auf Seiten wie mediennutzungsvertrag.de einen Vertrag miteinander schließen. Dieser regelt, dass in festgelegten Abständen und im Einverständnis WhatsApp-Nachrichten von den Eltern gelesen werden dürfen.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie als Eltern rechtliche Fragen haben. Sollte Ihr Kind durch Kettenbriefe per WhatsApp o.ä. zu Aufgaben angeleitet werden, die ihnen selbst Schaden könnten, zögern Sie nicht und kontaktieren umgehend die Polizei oder uns. Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an oder schreiben uns an info@mingers-kreuzer.de und vereinbaren noch heute einen Termin an einem unserer Kanzleistandorte in Jülich • Bonn • Köln • München.
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