Ein Rechtsanwaltskollege hat unseren Prozessfinanzierer wegen Verwendung von Google Fonts abgemahnt. Wir erklären Ihnen im Folgenden, wo sich in der Abmahnung Rechtsfehler verstecken, wie Sie sich richtig verhalten und warum der Abmahnanwalt bald eventuell Privatinsolvenz anmelden muss!
Der Prozessfinanzierer unserer Kölner Verbraucherrechtskanzlei Mingers. Rechtsanwälte wurde von Rechtsanwalt Kilian Lenard, der die Interessengemeinschaft Datenschutz vertritt, wegen der Verwendung von Google Fonts abgemahnt.
„Wenn man sich die Abmahnung genauer anschaut, entdeckt man Fehler über Fehler“, stellt Rechtsanwalt Markus Mingers fest. „Dies ist auch schon vielen anderen Anwaltskollegen aufgefallen.“ Warum die Abmahnung fehlerhaft und somit angreifbar ist, erläutert Ihnen Herr Mingers anhand des erhaltenen Schreibens!
„Zuallererst hat der Rechtsanwaltskollege in der Abmahnung keine Originalvollmacht vorgelegt“, legt Rechtsanwalt Markus Mingers dar. „In diesem Fall kann man die Abmahnung zurückweisen, sodass der Anwalt keine Anwaltsgebühren verdient.“
Die IP-Adresse, die den Verstoß festgestellt haben soll, wird nicht näher erläutert. Hierzu finden sich keinerlei personenbezogenen Daten. „Dies ist in der Regel ein Webcrawler, der viele tausend Websites auf die Verwendung von Google Fonts durchsucht“, so Mingers. „Sobald entsprechende Internetseiten gefunden werden, wird in einer Massenaktion abgemahnt.“
Die Schadensersatzforderung beschränkt sich auf 170 €. Nicht selten wird solchen Forderungen aus Lästigkeitsgründen nachgekommen. „Angesichts der vergleichsweise geringen Schadensersatzhöhe wollen sich die Betroffenen häufig nicht weiter damit befassen“, so die Einschätzung von Rechtsanwalt Markus Mingers. „Uns ist noch kein Fall bekannt, wo der Kollege gerichtlich gegen die Abgemahnten vorgegangen ist. Wir nehmen somit an, dass es sich hierbei um eine Strategie handelt.“
Dies könnte jedoch weitreichende rechtliche Folgen für den Anwaltskollegen haben. „Es liegen hier Rechtsmissbrauch sowie Bagatellverstöße vor“, stellt Mingers fest. „Aufgrund derartiger riskanter Rechtsfehler ist damit zu rechnen, dass er nicht gegen die Anspruchsgegener einzeln gerichtlich vorgehen wird – und wenn doch, dass er den Prozess verlieren wird.“
„Es dürften mehrere tausend Abmahnungsschreiben versendet worden sein. Sollte dabei ein Urteil negativ ausfallen, würde er mit einer Klagewelle konfrontiert. In dem Fall würde eine Vielzahl an Anwälten ihn wiederum auf Erstattung der Rechtsverteidigungskosten verklagen“, prognostiziert Rechtsanwalt Markus Mingers. „Dazu würde ich auch aufrufen. Das Verschicken solcher Abmahnungen kann zum Eigentor werden.“ Dem Anwaltskollegen könnte in der Folge sogar die Privatinsolvenz drohen.
Für weitere Fragen wenden Sie sich an uns! Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an Office@mingers.law.
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