Bild: Africa Studio/ shutter stock.com
Die Schwangerschaft ist eine schöne Zeit – die Gesundheit und das Wohlbefinden der baldigen Mama steht im Vordergrund. Ein Kündigungsschreiben des Arbeitgebers ist dabei die absolute Horrorvorstellung. Wir erklären Ihnen, wie Sie im worst case vorgehen müssen.
Wichtig ist, dass Sie bei einem Kündigungsschreiben sofort eine Kündigungsschutzklage einreichen – auch wenn man sich während der Schwangerschaft auf andere Sachen konzentrieren muss. Denn wenn man dies nicht innerhalb von drei Wochen nach Zugang macht, wird die Kündigung wirksam. Sollten Sie bislang Ihren Arbeitgeber nicht über das Baby informiert haben, müssen Sie das innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung unbedingt nachholen.
Frauen, die einen unbefristeten Arbeitsvertrag haben, sind klar im Vorteil. Einige Arbeitgeber stellen junge Frauen ganz bewusst befristet ein, da dann trotz Schwangerschaft das Arbeitsverhältnis endet. Oft lässt sich eine Diskriminierung schlecht nachweisen, somit wäre Klagen in diesem Fall ohne Erfolg.
Genauso wie es den Mutterschutz gibt, sollte auch an die werdenden Väter gedacht werden! Bislang existiert leider kein Vaterschutzgesetz. Väter sind einer großen Verantwortung für die Familie ausgesetzt – und doch spricht ihnen das Gesetz bis heute keinen zusätzlichen Schutz zu. Daran sollte in Zukunft etwas geändert werden.
Wenden Sie sich bei weiteren Fragen an die Kanzlei Mingers & Kreuzer! Wir beraten Sie gerne. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081 oder dem Kontaktformular. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel. Dieses Video über die größten Rechtsirrtümer des Arbeitsrechts könnte Sie thematisch ebenfalls interessieren.
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