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17.01.2016
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17.01.2016

Amtsgericht entscheidet: Reiserücktritt bei verschärfter Sicherheitslage möglich

17.01.2016

Urlaubsorte werden in letzter Zeit immer öfter Ziele terroristischer Angriffe. Jüngst in Istanbul oder Jakarta. Auf die Ratlosigkeit vieler Urlauber, ob sie von ihrer Reise aufgrund erhöhter oder anzunehmender Terrorgefahr zurücktreten dürfen, folgt nun ein Entscheid des Amtsgerichts Bielefelds. 
 
Dabei bezog sich das Gericht auf einen Fall aus 2003: Hier wurde eine Städtereise nach Istanbul kurz vor Reisebeginn storniert wurde, da es eine Woche zuvor zu mehreren terroristischen Anschlägen gekommen war.
Das Amtsgericht beurteilte die Kündigung mit Betracht auf Unvorhersehbarkeit. Bei Terroranschlägen handle es sich um eine Gewalt, die nicht abzuschätzen sei. Die häufig von Reiseveranstaltern begründete Risikobereitschaft mancher Urlauber, die bei Reisen in Gebiete wie den Nahen Osten z.B. vorliege, greift bei Istanbul nicht, da bis zum Zeitpunkt der Stornierung keine Terrorgefahr bestand. Nachdem sich die Anschläge also über mehrere Tage erstreckten, sei auch damit zu rechnen, dass im gebuchten Reisezeitraum Anschläge verübt werden könnten. Das Urteil des AG Bielefeld fand auch in der herausgegebenen Reisewarnung Bestätigung.
Der Normalfall verlangt die Stornogebühr
Liegt keine offizielle Reisewarnung oder ein Hinweis vom Auswärtigen Amt vor, können Reisen nur gegen die Stornierungsgebühr widerrufen werden. Natürlich kann jeder Urlauber mit oder ohne Reisewarnung von seiner Buchung zurücktreten, ohne einen triftigen Grund verlangen Reiseveranstalter für eine Stornierung aber eine Entschädigungszahlung. Die Höhe ist je nach Anbieter unterschiedlich und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachzuvollziehen. Die Gebühren der Stornierungen berechnen sich vom tatsächlichen Reisepreis:
— 20 % bis einen Monat vor Reisebeginn
— 30 % ab Tag 29 bis 22 vor Reisebeginn
— 40 % ab Tag 21 bis 15 vor Reisebeginn
— 50 % ab Tag 14 bis 7 vor Reisebeginn
— 55 % ab Tag 6 vor Reisebeginn
Kostenlos kann eine Reisebuchung auch dann widerrufen werden, wenn bspw. die Preise erheblich gestiegen sind oder das Leistungsangebot verändert wurde. Auch die höhere Gewalt gilt als Begründung, um ohne die Stornogebühr von der Reise zurückzutreten (wir berichteten).
Reiserücktrittsversicherung ist unerlässlich
Die Reiserücktrittsversicherung ist für jeden Urlauber unerlässlicher Teil der Reiseplanung und Buchung. Sie erspart bei einem tatsächlichen Reisewiderruf die Stornierungsgebühren oder die Rückreisekosten. Auch eine abgeschlossene Reiserücktrittsversicherung ermöglicht noch nicht jeglichen Grund dem Urlaub fernzubleiben. Risiken, die eine Reiserücktrittsversicherung abdeckt, sind u.a.
— Krankheit
— Schwangerschaft
— Tod eines Angehörigen
— Unfall
Terrorgefahr ist in einer solchen Versicherung nicht inbegriffen. Wichtig ist vor allem der Zeitpunkt der Stornierung. Man unterscheidet zwischen dem Reiserücktritt und dem Reiseabbruch: Ersteres gilt VOR Reiseantritt, Zweites WÄHREND der Reisezeit.
 
Wir informieren Sie weiter aktuell zum Thema Reiserücktritt: Interessantes finden Sie auch in unseren Beiträgen „Terrorgefahr im Urlaubsziel – Ist eine Reiserücktritt möglich?“ oder „Terroristische Anschläge in Urlaubsoase — Welche Rechte haben Reisende?„. Mehr Informationen erhalten Sie auch telefonisch unter 02461 / 8081. Wir beraten Sie gerne und kostenlos im Falle eines Reiserücktritts.

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