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Ampel-Fraktionen planen Entlastungen für Öl- und Pelletheizer!

15.12.2022
15.12.22

Die Bundestagsfraktionen SPD, FDP und Grüne haben sich auf Entlastungen für Bürger gelingt, die mit Heizöl, Pellets, Kaminofen oder Flüssiggas heizen – also nicht mit Gas- und Fernwärme. Was ist hier geplant?

Härtefallfonds nun auch für Kunden der anderen Heizarten!

Um die Bürger angesichts der aktuellen Gaskrise finanziell zu entlasten, sind bereits Preisbremsen für Strom- und Gaskunden geplant. Nun soll auch ein Härtefallfonds für andere Heizarten kommen. Dafür stellt der Bund 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung. Ein Grundbedarf an Energie soll bezahlbar bleiben.

Haushalte, die mit Heizöl, Pellets, Kohle- oder Holzkaminofen oder Flüssiggas heizen, sollen rückwirkend für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar und dem 1. Dezember 2022 entlastet werden. Die Obergrenze liegt bei 2000 € pro Haushalt.

Die Voraussetzungen – Wann stehen mir Entlastungen zu?

Die Heizkosten müssen mindestens das Doppelte des Vorjahres betragen, das heißt der Zuwachs muss bei 100 € oder mehr liegen. Allerdings sind die Referenzpreise noch nicht abschließend geklärt.
Näheres soll auf der Bund-Länder-Konferenz beschlossen werden. Die Auszahlung soll möglichst unkompliziert von den Ländern, die das Geld vom Bund erhalte, organisiert werden.

Entlastungsberechtigte müssen eine eidesstattliche Erklärung zu ihrer Brennstoffrechnung abgeben, um eine Auszahlung zu beantragen. Im Falle von Mietwohnungen müssen Vermieter eine Erklärung abgeben und die Entlastung an die Mieter weitergeben.

Sie haben weitere Fragen?

Die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH steht Ihnen zur Seite. Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-Mail an Office@mingers.law.

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