Bild: Hadrian / shutterstock.com
Der Dash Button, Amazons Gadget für bequeme Prime-Kunden. Komfort, denkbar einfach, aber doch scharf kritisiert. Die Verbraucherzentrale NRW schlägt beim angekündigten Kauf-per-Knopfdruck von Online-Versandhändler-Riesen Alarm und zieht vor Gericht, denn das Köpfchen soll gegen deutsches Recht verstoßen. Wir klären das Was und Warum.
Der sog. Dash Button ermöglicht es Amazon Prime-Kunden per Knopfdruck Dinge des Alltags zu bestellen. Simpel und genial zugleich: Sie platzieren das Gadget dort, wo Sie Toilettenpapier, Waschmittel, Küchenrolle oder Hundefutter lagern. Neigt sich Ihr Produkt oder Vorrat dem Ende, betätigen Sie den Knopf und es geht eine Bestellung an den Online-Versandhändler raus und wenige Tage später klingelt der Postbote und bringt Ihre Bestellung.
Grünes Licht für die Bequemlichkeit: Der Dash Button ermöglicht bequemen Prime-Kunden die Bestellung auf Knopfdruck, ohne sich an PC oder Tablet zu begeben. Gekoppelt ist der Bestellknopf für Zuhause an das Netzwerk und funktioniert mittels App. — Klingt einfach, ist es auch. Dennoch ruft der Komfortgewinn von Amazon die Verbraucherzentrale NRW auf den Plan: Es gibt Rechtsverstöße! Abmahnung und Klage folgt.
Zunächst fehlt dem Bestell-Knöpfchen für Heim und Haushalt der Hinweis, dass beim Betätigen kostenpflichtig bestellt wird — innerhalb des elektronischen Geschäftsverkehrs ist so ein Hinweis vertraglich und gesetzlich Pflicht! Ebenso müssen Gesamtwert und Eigenschaften des Produktes aufgelistet sein, d.h. Kundeninformationen müssen vor der Bestellung mitgeteilt werden.
Beim Kauf-per-Knopfdruck aber erhält der Kunde erst nach Absenden der Bestellung Informationen über das, was geliefert wird. Darüber hinaus behält sich der Online-Riese Amazon ebenfalls Preisänderung vor über die auch erst bei mehr als 10 % Steigung in Kenntnis gesetzt wird.
Ist Ihr gewünschtes Produkt nicht lieferbar oder zur Zeit aus welchem Grund auch immer nicht verfügbar, behält sich Amazon auch hier einen kleinen Eingriff vor: der Versand von Ersatzartikeln. Hier entstehen u.a. die Probleme des Mengenunterschieds oder Preiskarussells.
Nach Abmahnung Amazons und Weigerung einer Unterlassungserklärung einzuwilligen, zieht die Verbraucherzentrale NRW nun gegen den Versand-Giganten vor Gericht: Die Frage bleibt, ob der Dash Button unter diesen verbraucherfeindlichen Bedingungen genutzt werden darf.
Kurz notiert: Lieber kontrollieren, als blind vertrauen. Wer per Knopfdruck bestellt, sollte Lieferzeiten und Preis checken, um mögliche böse Überraschungen zu vermeiden.
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