Von Einlagensicherung bis hin zum Datenschutz. Die Veränderungen in den AGB von Banken werden nur selten gelesen, enthalten jedoch oft wichtige Neuerungen.
Jedes Jahr aufs Neue landen mehrere Tausend Schreiben in den Briefkästen, die auf Änderungen der AGB hinweisen. Die Schreiben sind Seiten lang, unverständlich formuliert und sehr klein gedruckt. In ihnen wird erklärt, was sich denn nun alles ändert. Die häufigsten Absender sind Banken. Nur sind diese Änderungen für Sie eigentlich wichtig?
Banken sind zu den Informationsschreiben verpflichtet
Finanzdienstleister wie PayPal und auch Banken sind seit 2016 dazu verpflichtet, regelmäßig Informationen über die gesetzliche Einlagensicherung an ihre Kunden weiter zu geben.
Durch die Einlagensicherungslinie, die in nationales Recht umgesetzt wurde, besteht diese Informationspflicht für Banken jetzt einmal im Jahr. In dem nun verschickten Informationsschreiben wird über das zuständige Einlagensicherungssystem und über Fristen informiert. Zusätzlich enthält das Schreiben Angaben zur Währung, in der die mögliche Erstattung ausgezahlt würde.
Kunden, die zu Jahresanfang ein solchen Schreiben erhalten haben, müssen sich aber keine Sorgen machen, da sich am Schutzumfang nichts geändert hat. Für private Banken gilt grundsätzlich, dass bis zu 100 000 Euro durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken geschützt sind. In besonderen Ausnahmefällen erhalten Kunden, falls die Bank pleitegeht, sogar bis zu 500 000 Euro.
Die AGB nicht zu lesen schadet nicht
Teilweise ändern sich die AGB nur durch sprachliche Änderungen, die inhaltlich für Sie aber keine Relevanz haben. Außerdem wäre auch eine Änderung der Datenschutzbestimmungen möglich. Durch diese Änderung könnte der Dienstleister auf einmal dazu berechtigt sein, Ihre Daten an Partnerfirmen weiterzuleiten. Sie haben jetzt die Möglichkeit den neuen AGB zuzustimmen oder in Zukunft auf die Dienste des Dienstleisters zu verzichten.
Was tun bei Problemen mit den AGB
Sie als Verbraucher können nicht selbst über die AGB mit den Unternehmen verhandeln oder nur teilweise zustimmen. Falls Unklarheit über die aktuelle Rechtslage besteht oder ein offensichtlicher Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.
Wir kennen die genaue Rechtslage und können für Sie die AGB prüfen und gegebenenfalls dagegen klagen.
Haben Sie Fragen zu Ihren AGB? Rufen Sie uns unter 02461/8081 an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Weitere interessante Artikel rund um den Verbraucherschutz finden Sie auf unserem Blog.
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