Bild: Brian A Jackson / shutterstock.com
Auch im Februar kommen wieder einige Änderungen und neue Regelungen auf Verbraucher zu: Ob Umzugspauschalen, Informations- und Gurtpflicht oder Konservierungsstoffe in Hautcremes. Bevor Sie jetzt die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, nennen wir Ihnen die wichtigsten Punkte, die sich ändern und für wen das eigentlich wichtig wird.
Auch ab 01.Februar kommen einige Änderungen auf Sie als Verbraucher zu. Grundsätzlich bringen diese aber nicht unbedingt etwas Negatives mit sich. Wir listen Ihnen die wichtigsten Punkte nachfolgend auf — bei Fragen stehen wir Ihnen aber gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Der Umzug aus beruflichen Gründen ist ab diesen Februar für Verbraucher deutlich profitabler als zuvor. Kosten für Fahrten, die Umzugsspedition, den Makler oder eine mögliche Doppelmiete können ab 01.02.2017 von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden. Denn die Umzugspauschalen steigen — können alle Kosten quittiert werden, gewährt das Finanzamt zudem eine Umzugskostenpauschale. Die Zahlen: 764 Euro für Ledige (+18 Euro) sowie 1.528 Euro für Verheiratete (+35 Euro), für jede im Haushalt ebenfalls vom Umzug betroffene Person kann mit 337 Euro gerechnet werden.
Kommt es zwischen Kunden und Unternehmen zum Streit, bieten Verbraucherschlichtungsstellen die Möglichkeit zur außergerichtlichen Übereinkunft. Mit diesem Signal zugunsten der Verbraucher zu kundenfreundlicher Konfliktlösung kommt nun eine neue Informationspflicht. Unternehmen müssen in ihren AGBs oder online klar und deutlich darüber informieren, dass sie an Streitschlichtungen mittels Verbraucherschlichtungsstellen beteiligt sind. U.a. müssen auch Online-Händler verpflichtend Weiterleitungen zur europäischen Online-Streitbeilegungsplattform veröffentlichen! +++ Achtung: Kleinunternehmer (≤ 10 Mitarbeiter) müssen diese Informationen für Verbraucher nicht stellen!
Die sog. Anschnallpflicht oder Gurtpflicht wird ab dem 01.02.2017 auch auf Rollstuhlfahrer und die Beförderung derer ausgeweitet. Das bedeutet: Wer Rollstuhlfahrer befördert ist verantwortlich für die Erfüllung der Gurtpflicht. Obwohl dies bereits seit Mitte 2016 bei Nicht-Einhaltung als Ordnungswidrigkeit gilt, wird sie seit gestern mit bis zu 35 Euro geahndet!
Die Verwendung des Konservierungsstoff Methylisothiazolinon (bleibt auf der Haut; nicht abwaschbar) in Kosmetikprodukten ist laut EU-Kommission ab dem 12.02.2017 verboten. Produkte, die diesen Konservierungsstoff enthalten, dürfen ab Mitte Februar nicht mehr im Handel vertrieben werden. Auch diese Änderung ist zugunsten der Verbraucher: Steigende Zahlen an Kontaktallergien führten zu dieser Entscheidung der EU-Kommission.
Kurz notiert: Ab 01.Februar 2017 tritt auch das Bundeszentrum für Ernährung seinen Dienst an. Dieses neugegründete Zentrum soll Verbraucher fortan Informationen zur Verfügung stellen und so zu einer sicheren, gesunden und nachhaltigen Lebensmittelauswahl beitragen.
Mehr Informationen für Verbraucher rund um’s Verbraucherrecht finden Sie auch auf unserem YouTube-Kanal Kanzlei Mingers & Kreuzer. In unserer neuen Rubrik #FragMingers tragen wir Ihre Fragen zusammen, geben juristische Antworten und gewähren den Blick über Anwalts Schulter.
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