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24.05.2016
Miese Bewertung, Ärzte erbost: Jameda jetzt in der Beweispflicht 
25.05.2016

Nach dem Crash die Kostenfrage: Wer zahlt das Abschleppen bei Alkohol am Steuer?

25.05.2016

Unfall mit Sachschaden und Alkohol am Steuer, wer zahlt den Abschleppdienst, wenn sich der Automobilclub des Unfallverursachers weigert? Wir klären, was der Gesetzgeber dazu sagt und was passieren muss, damit der Automobilclub wirklich Nein sagt! 

Alkohol am Steuer — das No-Go der Automobilclubs

Automobilclubs sind meist kulante Partner, wenn es mal kracht. Doch es gibt Grenzen. Muss ein demoliertes Auto abgeschleppt werden, ist die Frage der Kostenübernahme schnell geklärt: Der Automobilclub zahlt nicht! 
Wird grob fahrlässig — was bei Alkohol am Steuer gegen ist — oder sogar vorsätzlich ein Unfall bzw. ein Schaden verursacht, wird durch die Mitgliedschaftsbedingungen die Kostenübernahme ausgeschlossen.
Das AG München urteilte in einem vorliegenden Fall zugunsten der Automobilclubs!

Fahrlässig auf der Straße: Dieser Fall klärt, warum Automobilclubs sich weigern zu zahlen

Durch zu schnelles Fahren, kam ein Mann von der Fahrbahn ab und rammte ein parkendes Auto am Seitenstreifen. Später stellte die Polizei in einer Untersuchung des Blutalkoholgehaltes einen erhöhten Promillewert von knapp 1,5 ‰. Alkohol am Steuer — kein guter Ausgangspunkt, wer Ausgleich für seine Kosten verlangen will! 
Nachdem der geschädigte Wagen abgeschleppt wurde, versuchte der Unfallverursacher den Betrag von ca. 245 € für die Abschleppkosten wieder reinzuholen. Die Vollkaskoversicherung weigerte sich aber! Er war allerdings auch Mitglied in einem Automobilclub, der wiederum das Abschleppen des geschädigten Wagens veranlasste. Doch auch hier stieß der Unfallverursacher auf Abwehr!
Schnell war da Klage eingereicht, weil die Mitgliederbestimmungen nicht eindeutig seien und die Kostenübernahme nicht konkret ausschließen würden.

Kostenübernahme auf den Punkt gebracht

Wer grob fahrlässig einen Unfall verursacht und wem dann noch Alkohol am Steuer nachgewiesen wird, bleibt auf den Kosten vom Abschleppdienst sitzen. Ob Mitglied im Automobilclub oder nicht. Das Amtsgericht München entschied somit auch zulasten des Unfallverursachers im vorliegenden Fall.
Alkohol am Steuer bleibt eine Pflichtverletzung im Straßenverkehr und ist im Verkehrsrecht zu ahnden. An diesem Punkt war auch die Mitgliedsbestimmung des Automobilclubs nicht zu beanstanden. Kosten, die im Zuge eines Unfalls durch Fahruntüchtigkeit entstehen, werden vom Verursacher getragen. Dazu zählt auch der Abschleppdienst! 
 
Mehr zum Verkehrsrecht finden Sie in unserem Rechtsgebiet und ebenso auch als Video in unserer Playlist „IHR gutes RECHT“ rund um interessante Rechtsfälle aus dem Alltag! Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer helfen Ihnen kompetent weiter — kontaktieren Sie uns schnell und einfach telefonisch oder schriftlich per Mail an info@mingers-kreuzer.de! 

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