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Nicht nur, dass das Fahren unter Alkoholeinfluss sehr gefährlich ist, drohen auch erhebliche Strafen, falls der Fahrer von der Polizei erwischt wird. Doch welche Folgen kann ein derartiges Verhalten eigentlich nach sich ziehen?
In Deutschland existiert eine Promillegrenze von 0,5. Wer mit einem höheren Wert erwischt wird, muss bereits hier mit einem Monat Fahrverbote, zwei Punkten in Flensburg und einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro rechnen.
Doch bei der Härte der Konsequenzen kommt es nicht nur auf die Höhe des Promillewertes an. Worauf es noch ankommt, haben wir einmal zusammengestellt.
Die berühmt 0,5-Promillegrenze gilt nicht für alle Fahrer – Fahranfänger dürfen generell kein Alkohol zu sich nehmen, wenn noch gefahren wird. Als Fahranfänger gelten Personen, die sich in der Probezeit befinden oder unter 21 Jahren sind.
Wenn der Anfänger dennoch trinkt und damit erwischt wird, drohen ihm harte Konsequenzen. Neben einer Verlängerung der Probezeit, muss ein Aufbauseminar besucht werden, welches schon mal einiges an Geld kosten kann.
Sobald ein Fahrer zum Wiederholungstäter geworden ist, erhöhen sich sämtliche Strafen. Bei einem zweiten Vergehen droht bereits ein Bußgeld von 1 000 Euro, sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Ebenfalls drei Monate sind es bei einem dritten Verstoß. Hinzu kommt hier allerdings noch ein Bußgeld in Höhe von 1 500 Euro.
Bei der Festlegung einer angemessenen Strafe ist es von entscheidender Bedeutung, ob eine Straftat oder „nur“ eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, wenn der Promillewerte zwischen 0,5 und 1,09 liegt. Zudem muss der Fahrer klar ansprechbar sein und darf keinen Unfall gebaut haben. Man spricht in solchen Fällen von einer relativen Fahruntüchtigkeit.
Ab einem Wert von 1,1 Promille liegt bereits eine absolute Fahruntüchtigkeit vor und die Strafen erhöhen sich. Der Fahrer muss nun mit einem 1 000-Bußgeld, zwei Punkten und einem zweitmonatigen Fahrverbot rechnen. Bei einem Anhalten mit 1,6-Promille kommt eine Anordnung zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) hinzu, den Führerschein erhält man nach erfolgreicher Teilnahme zurück.
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