Bild: Savvapanf Photo/shutterstock.com
Seit dem gestrigen Donnerstag erhalten nun nach und nach etwa 2.500 Mitarbeiter der Pleite-Airline Air Berlin ihre Kündigung.
Absolute Ernüchterung bei Piloten und Boden-Personal, denn nach der widerruflichen Freistellung ist die Kündigung für die Air Berlin Mitarbeiter nun endgültig, die Sozialplan-Verhandlungen abgeschlossen. Mit unserer Hilfe können gekündigte Air Berliner retten, was zu retten ist.
Intern wurde Mitarbeiter bereits geraten, sich arbeitslos zu melden, damit Ansprüche auf Arbeitslosengeld nicht verfallen. Ferner wies man Betroffene auf ausgeschriebene, offene Stellen bei Condor oder Easyjet und legte ihnen eine Jobmesse am heutigen Freitag in der Air Berlin-Zentrale nahe.
Neben den 2.500 gekündigten Air Berlinern, blicken nun weitere 3.500 Flugbegleiter in eine ungewisse Zukunft. Bislang sind erst 300 Boden-Beschälftigte in die Transfergesellschaft gewechselt, um sich dort für ein halbes Jahr neu zu orientieren.
Geltendmachung eines Beschäftigungsanspruchs im Eilverfahren durch Flugpersonal der insolventen Air Berlin KG
Für die Freistellung auf Widerruf muss nach Insolvenz des Unternehmens bzw. des Arbeitgebers keine Sozialauswahl stattfinden. Eine rein Standort-zentrierte Auswahl an Piloten reiche als Argument des Arbeitgebers, um Versetzungswellen und Mehrkosten für die Anreise etc. zu vermeiden, heißt es. Ferner wurde diese Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Betriebsrat als Personalvertretung getroffen.
Az.: 10 Ga 89/17 — Arbeitsgericht Düsseldorf vom 23.11.2017
Ein weiterer Rückschlag für Mitarbeiter: Die Klage eines Piloten vor dem Düsseldorfer Arbeitsgerichts wurde gestern im Eilverfahren zurückgewiesen. Dieser hatte angeführt, dass Einsatzmöglichkeiten z.B. bei Überführungsflügen für ihn möglich seien. Air Berlin berief sich bei der Zusammensetzung des noch aktiven Flugpersonals auf Willkür — die Klage vor dem Arbeitsgericht wurde abgewiesen.
Mit Beginn des am 01.11.2017 gestarteten Insolvenzverfahrens von Air Berlin erhielten zahlreiche Mitarbeiter der Pleite-Airline eine widerrufliche Freistellung (wir berichteten bereits zu dieser arbeitsrechtlichen Lage). Zu diesem Zeitpunkt erschien diese Freistellung auf Widerruf noch kein endgültiges Aus für Mitarbeiter. Doch nun, wo die Sozialplan-Verhandlungen vollständig abgeschlossen sind, folgt eine Kündigungswelle.
Wer die Kündigung von Air Berlin erhalten hat, sollte umgehend juristische Hilfe in Anspruch nehmen. Zeit ist hier eine versiegende Quelle: Zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage bei einem zuständigen Arbeitsgericht bleibt gekündigten Arbeitnehmern ab Zugang der Kündigung lediglich eine gesetzliche Frist von drei Wochen gem. § 4 KSchG. Lassen Sie diese Frist verstreichen, verfällt automatisch jeglicher Rechtsanspruch und die Kündigung ist rechtlich gültig.
Mit der Kündigungsschutzklage haben Sie als gekündigte Air Berliner die Chance sich rechtlich gegen Ihren Arbeitgeber zur Wehr zu setzen. Hiernach wird geprüft, ob eine Entlassung wirksam ist oder nicht.
Um eine Kündigungsschutzklage wirksam anstreben zu können, müssen mehrere wichtige Voraussetzungen gegeben sein. In der Checkliste finden Sie alle Punkte, die es jetzt zu beachten gilt.
Kommt es im Zuge eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses, können Arbeitnehmer eine Abfindung erstreiten!
Als „Gegenleistung“ zur Abfindungszahlung wäre hier der Rückzug der Kündigungsschutzklage zu sehen. Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dennoch gibt es eine geläufige Faustformel zur Berechnung einer möglichen Abfindung:
ein halbes bis voll Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr.
Als bundesweit exklusiven Service bieten wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer anwaltliche Hilfe in Kooperation mit einem Prozessfinanzierer an. Das bedeutet für Sie als gekündigter Air Berliner, dass Sie sorglos Ihre Kündigungsschutzklage einreichen können, ohne dabei das „Fass ohne Boden“ hinsichtlich Gerichtskosten oder Verfahrenskosten fürchten zu müssen.
Wir bieten als einzige Kanzlei bundesweit die Prozessfinanzierung an, damit Sie Ihr Recht wahrnehmen können und dabei finanziell nicht in Ihrer Entscheidung limitiert sind. Im Falle eines positiven Verfahrens fällt für Sie lediglich ein Erfolgshonorar von 30% des Streitwertes an, die an den Prozessfinanzierer zu zahlen sind.
Kommt es zum negativen Ausgang Ihrer Prozesses bleiben alle Kosten bei unserem Prozessfinanzierer. Sie zahlen nichts.
Kontaktieren Sie uns noch heute, um sich gemeinsam mit uns gegen Ihre Kündigung durch Air Berlin zur Wehr zu setzen! Wir vertreten Mitarbeiter der Pleite-Airline bundesweit und kämpfen mit Innovation und Durchsetzungskraft für Ihre Rechte als Arbeitnehmer.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns eine Mail an info@mingers-kreuzer.de und lassen Sie Ihre Kündigung von uns kostenfrei und zeitnah prüfen! ** Zur Prüfung schicken Sie bitte neben Ihrer Kündigung auch den aktuellen Arbeitsvertrag sowie die letzten drei Gehaltsabrechnungen ein, vielen Dank! **
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