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Air Berlin Pilot: Klage gegen widerrufliche Freistellung abgewiesen — Keine Auswirkung auf Kündigungsschutzklage!

24.11.2017

Bild: Cineberg / shutterstock.com
Nachdem am gestrigen Donnerstag das Arbeitsgericht Düsseldorf die Klage auf widerrufliche Freistellung eines Air Berlin Piloten abgewiesen hatte, fürchten jetzt viele AB-Mitarbeiter um die Aussichten für eine Kündigungsschutzklage. Völlig zu unrecht, meint Rechtsanwalt Markus Mingers.

Die Entscheidung des Arbeitsgericht Düsseldorf beeinflusst in keiner Weise kommende Kündigungsschutzklagen. Festzuhalten ist, dass die Klage im Eilverfahren geführt wurde. Es handelte sich hierbei nicht um eine reguläre Kündigungsschutzklage, welche wir mit unseren Mandanten gegen Air Berlin anstreben. Niemand sollte sich aufgrund dieser gerichtlichen Entscheidung einschüchtern lassen sich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen!
Markus Mingers, Rechtsanwalt

Trotz Niederlage: Kündigungsschutzklage ist aussichtsreich

In dem verhandelten Fall vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf ging es um eine Klage gegen die widerrufliche Freistellung eines ehemaligen Air Berlin Piloten aus Düsseldorf. Dieser hatte gegen die insolvente Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG geklagt, um sein Recht auf eine einstweilige Beschäftigung durchzusetzen. Ferner befürchtete er seine Cockpit-Lizenz zu verlieren.
Dieser Klage wurde am gestrigen 23.11.2017 nicht stattgegeben. Hintergrund war, dass der langjährig bei Air Berlin beschäftigte Pilot am Standort Köln für die Air Berlin arbeiten könnte. Davon trenne ihn lediglich die Distanz von rund 45 km nach Düsseldorf. In Köln werden hinlänglich noch Flüge mittels Vermietung für andere Unternehmen besetzt. Sofern eine Versetzung (Wechsel von Düsseldorf nach Köln) möglich sei, könne das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten bleiben.

Betriebliche Interesse über den Sozialdaten der Arbeitnehmer

Das Arbeitsgericht Düsseldorf war der Ansicht, dass es der Air Berlin jedoch nicht zuzumuten sei, bundesweit Versetzungen vorzunehmen. Bei einer insolvenzrechtlichen Freistellung auf Widerruf bedürfe es zudem keiner Sozialauswahl.
Von Arbeitgeberseite reiche es aus damit zu argumentieren, für den Zeitraum von zwei Monaten nur noch Piloten der jeweiligen Standorte einzusetzen, um eine Versetzungswelle oder zusätzliche Reisekosten zu vermeiden. Ferner sei die Entscheidung der insolventen Arbeitgeberin in Übereinstimmung mit der Personalvertretung, sprich dem Betriebsrat, getroffen worden (Az.: 10 Ga 89/17).
Für die Aufrechterhaltung des Flugbetriebes am Standort Köln über den Zeitraum von zwei Monaten seien die betrieblichen Interessen des Unternehmens höher zu bewerten, als die Berücksichtigung der Sozialdaten einzelner Arbeitnehmer. Noch während des Verfahrens wurde der Pilot unwiderruflich freigestellt.

Entschlossen gegen die Kündigung: Tausenden Air Berlinern kann geholfen werden!

Die gestrige Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorf darf nach Auffassung von Rechtsanwalt Markus Mingers nicht einer regulären Kündigungsschutzklage gleichgesetzt werden. Im vorliegenden Fall handelte es sich um ein Eilverfahren. Zukünftig angestrebte Verfahren wie die Kündigungsschutzklage werden durch die Entscheidung nicht negativ beeinflusst.
Wichtig für Air Berliner: Ab Zugang der Kündigung durch die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG haben Sie eine gesetzliche Frist von drei Wochen, um eine Kündigungsschutzklage bei einem zuständigen Arbeitsgericht einzureichen!
Lassen Sie die Frist verstreichen, wird die Kündigung wirksam! Das bedeutet, Sie verlieren nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist jeglichen Rechtsanspruch u.a. auch auf eine Abfindung.
Wir helfen Ihnen im Kampf gegen Air Berlin und Ihre Kündigung gerne weiter! Entschlossen und auf Augenhöhe möchten wir mit Ihnen und zahlreichen Ex-Air Berlinern, die wir schon zu unserem Mandantenstamm zählen dürfen, Ihre Rechte durchsetzen. Bundesweit und durch unsere exklusive Prozessfinanzierung vollkommen ohne Kostenrisiko!
Senden Sie uns zur kostenlosen Prüfung und Beauftragung noch heute Ihre Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag sowie die letzten drei Gehaltsabrechnungen an die info@mingers-kreuzer.de — wir kämpfen für Sie!

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