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Für Pleite-Airline Air Berlin geht es am heutigen 01. November gerichtlich in die Insolvenz.
Nach derzeitigem Stand reicht die Insolvenzmasse nicht aus, um entstandene Verbindlichkeiten ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu erfüllen, sodass bereits Masseunzulänglichkeit angezeigt wurde. Viele Mitarbeiter und Arbeitnehmer von Air Berlin fürchten nun also um ihren Lohn. — Allerdings gilt hier rechtlich, dass die Arbeitsleistung nur dann in Anspruch genommen werden darf, sofern eine Vergütung gesichert ist. So weit, so gut.
Es stellt sich für Betroffene nunmehr die Frage, ob sie bei angezeigter Masseunzulänglichkeit der Air Berlin überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie statt von einer Kündigung von einer widerruflichen Freistellung betroffen sind. — Nachfolgend klären wir, was das für Sie als Mitarbeiter bedeutet!
§ 138 SGB III Abs. 1 Ziffer 1
Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer / eine Arbeitnehmerin, sofern er / sie nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und somit beschäftigungslos ist, nicht durch Eigenbemühungen zur Beendigung der Beschäftigungslosigkeit beiträgt und/oder sich den Vermittlungsbemühungen durch die Agentur für Arbeit verweigert bzw. sich als nicht verfügbar anzeigt.
Unter Ziffer 138.1.1, den fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit, ist zur Beschäftigungslosigkeit ferner folgendes dargestellt:
Verzichtet der Arbeitgeber auf die Weisungsbefugnis oder die Arbeitsleistung, ist er unwiderruflich freigestellt oder erkennt er bei widerruflicher Freistellung das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht mehr an, gelten ArbeitnehmerInnen als beschäftigungslos.
Gemäß einer Mitteilung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat eine widerrufliche Freistellung durch den Insolvenzverwalter keinen Einfluss auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies gilt, sofern ArbeitnehmerInnen sich arbeitslos melden.
Für Air Berlin Mitarbeiter heißt das im Klartext: Wer sich arbeitslos meldet und somit hinreichend deutlich macht, dass er das Direktionsrecht des Arbeitgebers (hier: Air Berlin) nicht mehr anerkennt, erfüllt dem Grunde nach die Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld.
Ohne eine konkrete Kündigung, die im Falle einer widerruflichen Freistellung nicht vorliegt, besteht das Arbeitsverhältnis weiter. Denn eine widerrufliche Freistellung ist dem Namen nach widerrufbar. D.h. für Sie als Betroffene: Bis auf weiteres kann die Freistellung widerrufen werden, im Falle eines Widerrufs sind Sie also verpflichtet an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren! — Wenn auch dies sehr unwahrscheinlich ist, da Air Berlin den Flugverkehr weitestgehend eingestellt hat.
Sie habe keine Kündigung sondern nur eine widerrufliche Freistellung bei Air Berlin erhalten? Dann sollten Sie
Sollte die zuständige Arbeitsagentur sich aufgrund der vorgelegten widerrufliche Freistellung weigern Ihnen das ALG zu bewilligen, sollten Sie sich dringend an uns wenden. Wir vertreten bereits eine große Zahl von Air Berlin Mitarbeitern, die einer ungewissen Zukunft entgegen sehen und wissen, was zu tun ist.
Bei Ablehnung des Arbeitslosengeldes raten wir dringend zum Widerspruch gegen den etwaigen Ablehnungsbescheid einzulegen! Hier gilt es die Monatsfrist zwingend zu beachten.
Wir von der Kanzlei Mingers & Kreuzer helfen Ihnen gerne weiter. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht blicken wir auf zahlreiche Erfolge vor zuständigen Arbeitsgerichten zurück. Massenentlassungen und Entgeltansprüche bei Insolvenz des Arbeitgebers sind für uns nicht fremd — wir sind gerne Ihr Partner im Kampf um Ihren Arbeitsplatz bei Air Berlin oder entsprechende Ausgleichszahlungen und Ansprüche.
Gekündigt statt freigestellt?
Lassen Sie von uns Ihre Kündigung kostenfrei prüfen — wir erstreiten für Sie Ihre Rechte bundesweit als Mitarbeiter der Pleite-Airline Air Berlin. Kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unserer fachlichen Kompetenz und Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht.
…und juristische Hilfe als Air Berlin Mitarbeiter in Anspruch nehmen – es ist noch nicht zu spät. Handeln Sie jetzt!
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