Bild: sebra / shutterstock.com
Nach der Insolvenz von Air Berlin wurde es für tausende Beschäftigte zum Jahresende noch einmal ernst:
Die Kündigung kam, was nun? Viele Cockpit-Beschäftigte und Betroffene von der Airline-Pleite wendeten sich an uns, in der Hoffnung etwas Licht ins ungewisse Dunkle zu bringen.
Obwohl die Kündigung nach der Insolvenz von Air Berlin für tausende Angestellte des Flugpersonals kam, war und ist die Unsicherheit unter den Beschäftigten groß. Teilweise sogar Barriere überhaupt gegen die Kündigung rechtliche Schritte einzuleiten.
Zahlreiche Gespräche, Termine und unzählbarer Überstunden. Das Ergebnis kann sich allerdings sehen lassen: Wir haben fristgerecht und bundesweit Kündigungsschutzklage für unsere Mandanten eingereicht. Jetzt bleibt abzuwarten, ob ein Betriebsübergang in irgendeiner Form ermöglicht wird.
Die Kündigungsschutzklage ist ein Mittel um die Wirksamkeit der Kündigung(en) anzugreifen. Nach Erhalt der Kündigung bleibt Arbeitnehmern nur eine 3-Wochen-Frist, bis die Kündigung wirksam wird. Das bedeutet, werden keine juristischen Mittel ergriffen, wird das Arbeitsverhältnis beendet. Die Arbeitnehmer bleiben dann allerdings ohne Rechte und Beschäftigung zurück. Kommt es in den nächsten Wochen doch zu einem Betriebsübergang werden diejenigen, die im Verfahren der Kündigungsschutzklage gegen Ihre Kündigung vorgehen/vorgegangen, letztlich auch hier berücksichtigt und können Ihr Beschäftigungsverhältnis fortsetzen.
Die Kündigungsschutzklage ist für Air Berlin Beschäftigte, die eine Kündigung erhalten haben, zumindest eine kleine Absicherung hinsichtlich einer möglichen Arbeits- und Perspektivlosigkeit, sollte es keine Weiterbeschäftigung im Sinne des Betriebsübergang geben.
Grundsätzlich sollten die Abfindungen im Fall der AirBerliner die oftmals langjährige Betriebszugehörigkeit berücksichtigen und entsprechend anerkennen. Gerade bei Beschäftigten mit langjähriger Betriebszugehörigkeit bedeutet ein neuer Arbeitsvertrag auch der Verlust dieser und damit entsprechendem Verlust bei Ansprüchen bezüglich einer Betriebsrente.
Wir raten allen betroffenen Air Berlin Beschäftigten (Boden- und Cockpit-Personal) sich nach Erhalt der Kündigung dringend rechtlichen Rat zu holen. Eine Kündigungsschutzklage sichert Ihnen die Rechte, die Sie bei Tatenlosigkeit und Wirksamkeit der Kündigung verlieren würden.
Kündigungsschutzklage einreichen ist zum derzeitigen Moment ein erfolgversprechendes Instrument. Es bleibt aktuell für Beschäftigte bei Air Berlin nur die Arbeit bei der Konkurrenz unter viel schlechteren Bedingungen weiterzuführen. So werden bspw. bei Konkurrent Eurowings bis zu 40% niedrigere Gehälter für die gleiche Arbeit gezahlt. Das bedeutet vor allem Lebensstandards senken und die gleiche, fordernde Arbeit zu einem Bruchteil des jetzigen Lohns verrichten. Daher ist die Kündigungsschutzklage mit Aussicht auf einen möglichen Betriebsübergang die beste Möglichkeit um dort anzuknüpfen, wo man aufhören musste.
Aus unserer Sicht ist frühestens Mitte oder sogar erst Ende nächsten Jahres (2018) mit einer Entscheidung zu rechnen!
Wir halten Sie über die aktuellsten Ereignisse bei Air Berlin auf unserem Blog auf dem Laufenden. Sie wollen im Arbeitsrecht keine Neuigkeiten verpassen? Dann schauen Sie auch auf unserer Themenseite vorbei. Ferner berichten wir auch via Instagram (@markus_mingers) sowie Facebook (@MingersKreuzer) über das aktuellste aus Recht und Gesetz.
Melden Sie sich für den kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.
Melden Sie sich für den
kostenfreien Newsletter an
und erhalten Sie wöchentlich Neuigkeiten aus der Welt des Rechts.