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Es war der 28. Oktober 2017: Die Geschichte der Fluglinie Air Berlin endet. Das Unternehmen ist insolvent und rund 1.000 Mitarbeiter blicken in eine ungewisse Zukunft.
Für Experten war zunächst ungewiss, ob der Überbrückungskredit, den die Staatsbank KfW der Fluglinie gewährt hatte, zurückgezahlt werden kann. Aber jetzt die Entwarnung!
Wie Medien bereits berichteten, hatte die Staatsbank KfW sich sogenannte „dingliche Sicherungen“ auf den Verkaufserlös der Airline Air Berlin eintragen lassen. Damit sicherte sich die KfW ein Pfandrecht und kann – sobald der Kaufpreis an Air Berlin geht – die Kreditsumme plus die angefallenen Zinsen einziehen. Was dann noch übrig bleibt, steht zur Verfügung der restlichen Gläubiger, sowie für Abdeckung der Verfahrenskosten bereit.
Der Überbrückungskredit wurde dafür bereit gestellt, dass nach der Anmeldung der Insolvenz im August diesen Jahres, der Flugbetrieb bis Ende Oktober aufrecht erhalten bleiben konnte.
Rund 250 Millionen Euro soll der Verkauf von Air Berlin einbringen. 200 Millionen kommen demnach von der Lufthansa, die 80 Flieger übernimmt und 40 Millionen von EasyJet, die sich 24 Flugzeuge sicherten. Ob es bei dieser Summe bleibt, hängt maßgeblich von den Kartellbehörden ab. Dürfen nämlich nicht alle Startrechte übernommen werden, so könnte der Verkaufserlös um eine Millionen Euro vermindert werden.
Die Bundesregierung lag also demnach mit ihrer Annahme richtig, dass der Kredit über 150 Millionen Euro durch den Verkaufserlös in der Insolvenzmasse getilgt werden kann. Was dies für die Gehälter der Mitarbeiter, sowie die Schulden bei anderen Gläubigern bedeutet, steht hierbei weiterhin in den Sternen.
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