Bild: Orest lyzhechka / shutterstock.com
In der Winterzeit ist es nicht immer spaßig, mobil zu sein. Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) müssen mit Verspätungen rechnen. Und für Autofahrer ist der Winter am gefährlichsten: Schnee, Straßenglätte und vor allem das tückische Blitzeis erhöhen das Risiko für Unfälle enorm! Wer kann, lässt das Auto bei winterlichem Wetter gerne stehen. Im Folgenden klären wir auf, wie Ihre Rechte bei einem Unfall aussehen und wie Sie Unfälle vermeiden können.
Das Thermometer zeigte mittags noch Plusgrade an und die Sonne schien. Doch am Abend fiel die Temperatur dann in Richtung Nullpunkt und es begann zu regnen. Zu dieser Zeit war Thomas M. gerade mit dem Auto auf einer Landstraße unterwegs, als er plötzlich von der Fahrbahn abkam. Der Grund: Blitzeis! Dieses entsteht, wenn Regen auf kalte Straßen fällt, und macht Autofahren besonders gefährlich.
Fahren Sie bei winterlichem Wetter Auto, müssen Sie ganz besonders vorsichtig sein. „Autofahrer sollten sich stets, besonders bei Glätte, wie ein Idealfahrer verhalten – das heißt, sie müssen alles tun was möglich ist, um einen Unfall zu vermeiden.“ Das betont Dr. Daniela Mielchen, Rechtsanwältin für Verkehrsrecht und Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Trauen Sie sich nicht zu, bei Schnee und Glatteis zu fahren, so lassen Sie Ihr Auto besser stehen. Ist Ihr Fahrzeug den Witterungsverhältnissen entsprechend ausgerüstet, können Sie sich auf die Straße wagen. Wichtig: Passen Sie Ihre Fahrweise dem winterlichen Wetter an! Sie müssen jederzeit gefahrlos lenken und rechtzeitig anhalten können. Im Notfall heißt das: Schrittgeschwindigkeit fahren!
Das Gleiche gilt auch bei Blitzeis. Dem Sichtfahrgebot § 3 Abs.1 Straßenverkehrsordnung zufolge muss jeder Autofahrer so fahren, dass er bei einem plötzlich aufkommenden Hindernis – dazu zählt auch Blitzeis – anhalten oder ausweichen kann. Demnach müssen Autofahrer also auf alles vorbereitet sein.
„Blitzeis ist keine höhere Gewalt, die eine Haftung des Autofahrers entfallen ließe“, so die Rechtsanwältin. Es gelten die gleichen Maßstäbe, wie bei gewöhnlicher Straßenglätte.
Nehmen wir an, es kommt zu einem Unfall wegen Glatteis oder Blitzeis. Dann stellt sich die Frage: „Wer haftet?“ Rutscht das Auto aufgrund des Glatteises oder verlieren Sie die Kontrolle über Ihr Fahrzeug, wird Ihre Mithaftung angenommen. Das bedeutet: Sie erhalten eine Mitschuld.
„Wenn ein Fahrzeugführer bei Glatteis die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass er entweder nicht mit den Straßen- und Witterungsverhältnissen angepasster Geschwindigkeit gefahren ist oder aber aus Unachtsamkeit ein Fahrmanöver gestartet hat, dass den Witterungsverhältnissen nicht angemessen war“, erläutert Rechtsanwältin Mielchen.
Ein Anscheinsbeweis ist folgendermaßen definiert: Sie als Autofahrer müssen haften, es sei denn, Sie können das Gegenteil beweisen. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie die Kosten der Unfallschäden tragen. Dies ergibt sich auch aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 3. September 2015, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des DAV mitteilt.
Auf einer Autobahn fuhren zwei Autos, wobei eins ins Schleudern kam. Der spätere Kläger erklärte, der andere Autofahrer hätte ihn auf eisglatter Straße überholt und sei anschließend ins Schleudern gekommen. Aus diesem Grund musste er dann auf den Standstreifen ausweichen. Dabei sei er mit der rechten Fahrzeugseite an die Leitplanke gekommen.
Das andere Auto fuhr ebenfalls gegen die Leitplanke. Der beklagte Autofahrer hingegen war der Meinung, dass den anderen Autofahrer eine Mitschuld an dem Unfall treffe. Er sei mit seinem Fahrzeug nicht so gefahren, dass er rechtzeitig hätte anhalten können.
Daraufhin nahm sich der spätere Kläger einen Anwalt, der ein Gutachten erstellen ließ. Von dem Schaden, der etwa 7.500 Euro umfasste, wollte die gegnerische Versicherung zunächst nur etwa 1.000 Euro und einen Teil der außergerichtlichen Anwaltskosten zahlen. Der Kläger zog schließlich vor Gericht.
Für das Gericht stand fest, dass der beklagte Autofahrer zu schnell auf der winterlichen Straße unterwegs oder unaufmerksam war. In jedem Fall müsse ein Fahrfehler vorliegen, weshalb er mit seinem Fahrzeug ins Schleudern gekommen war. Nur deshalb habe der Kläger ein Ausweichmanöver einleiten müssen.
Diesen „Beweis des ersten Anscheins“ habe der Beklagte nicht widerlegen können. Damit war er für den Autounfall verantwortlich. Trotzdem müssen nachfolgende Autofahrer natürlich immer besonders vorsichtig sein, wenn die Straße eisglatt ist. Aber in diesem Fall hatte dieser Autofahrer keine Chance.
Der Betroffene konnte dank anwaltlicher Hilfe seine Ansprüche durchsetzen. Denn zuletzt verurteilte das Gericht den Fahrer des Schleuderfahrzeugs zum Schadensersatz für die gesamten Reparaturkosten für das andere Fahrzeug. Außerdem wurden die Kosten für das Sachverständigengutachten und die gesamten Anwaltskosten erstattet.
Egal, ob Blitzeis oder allgemeine Straßenglätte: Das winterliche Wetter macht Autofahrern nicht nur auf der Straße zu schaffen, sondern auch auf Parkplätzen! Sie als Autofahrer müssen hier ebenso vorsichtig fahren.
Natürlich wird auf Parkplätzen gestreut und Schnee geräumt. Der private Eigentümer beziehungsweise der Betreiber oder die Stadt sind dafür verantwortlich. Vernachlässigen diese ihre Räum- und Streupflichten, haften sie unter Umständen, wenn es zu einem Unfall kommt. Ansonsten ist eine Haftung ausgeschlossen.
Des Weiteren kommt es auf Parkplätzen nicht selten zu Stürzen von Fußgängern. Dr. Mielchen erklärt: „Der Eigentümer beziehungsweise Betreiber hat die Verkehrssicherungspflicht für den Parkplatz – er muss also auch gewährleisten, dass die Nutzer ihre Autos gefahrlos erreichen und verlassen können.“ Allerdings müsse nur auf größeren Stellplätzen mit langen Wegen zu den Fahrzeugen gestreut werden.
Jedoch ist ein Winterdienst notwendig, wenn Fußgänger den Bürgersteig nicht mit nur wenigen Schritten erreichen können. Ein Schild, welches darauf hinweist, dass nicht geräumt und gestreut wird, reicht nicht aus. Bei einem Unfall kann dann der Betreiber haftbar gemacht werden.
„Auch als Fußgänger muss man sich aber an die Wetterverhältnisse anpassen“, warnt Rechtsanwältin Mielchen. Am besten bleiben Sie immer wachsam und achten auf angemessenes Schuhwerk.
Schnee, Glatteis und vor allem Blitzeis sind für alle Verkehrsteilnehmer kein Zuckerschlecken. Das Risiko für Unfälle steigt. Machen Sie Ihr Auto rechtzeitig winterfest, Winterreifen sind also ein Muss! Verhalten Sie sich beim Autofahren zudem stets so, dass Sie bei Bedarf rechtzeitig anhalten oder ausweichen können. Zur Not fahren Sie in Schrittgeschwindigkeit! Somit lässt sich das Unfallrisiko reduzieren.
Denn Fakt ist: Glatteis, Blitzeis und Schnee können zu schweren Unfällen führen und sind in keinem Fall zu unterschätzen! Kommt es doch zu einem Unfall, sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen. Dies gilt auch, wenn die Schuldfrage noch nicht geklärt ist.
Bei weiteren Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Erreichen können Sie uns telefonisch unter der Nummer 02461-8081 und per Mail unter info@mingers-kreuzer.de . Weitere aktuelle und interessante News finden Sie täglich auf unserem Blog.
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