Bild: nednapa / shutterstock.com
Klassische Situation: Da hat man einmal nicht aufgepasst und die Tür fällt ins Schloss. Der Supergau: Der Schlüssel steckt noch oder liegt irgendwo im Inneren des Hauses. Jetzt hilft nur noch der Schlüsseldienst. Doch der kann ganz schön teuer werden und nicht selten werden Maßnahmen ergriffen, die so vielleicht gar nicht nötig gewesen wären. Aber wann fängt die Abzocke an und wie kann ich mich wehren?
Wurde am Telefon kein Festpreis vereinbart, so gelten ortsübliche Tarife. Preise vergleichen kann sich hier jedoch immer lohnen, wenn nicht sogar eine Nachfrage bei der Handwerkskammer.
Als Anhaltspunkt für die Kosten hat der Bundesverband Metall BMV folgende Tarife berechnet: Fällt eine Tür unter der Woche zu regulären Arbeitszeiten ins Schloss und benötigt man circa 15 Minuten für die Öffnung, so sind inklusive Anfahrt 150 Euro als gerechtfertigt anzusehen.
Abends, an Feiertagen oder am Wochenende sind höhere Kosten Normalität. Schnell kann man hier bei 250 Euro oder mehr ankommen.
Wie bereits erwähnt sind dies nur Leitlinien. Grundsätzlich variieren die Preise je nach Wohnort und Umgebung (Stadt oder Land, Großstadt oder kleines Dorf).
Verlangt ein Schlüsseldienst mehr als das doppelte als die oben genannten Preise, so kann man davon ausgehen, dass man eventuell abgezockt wird.
Wucher heißt im Klartext: Die Misslage eines Kunden wird ausgenutzt und sich die Unbeholfenheit zum Vorteil gemacht. Die Preise stehen dann in keinem normalen Verhältnis zu den erbrachten Leistungen.
Erhält man eine überzogene Rechnung des Schlüsseldienstes, so muss man diese nicht zahlen, sofern die Rechnung unter die Kategorie Wucher fällt. Vor Gericht ist Wucher jedoch erfahrungsgemäß eher schwierig durchzusetzen.
Generell kann man den Schlüsseldienst auch dann noch wechseln, wenn dieser bereits vor der Tür steht. Ist einem der Dienstleister nicht geheuer, so kann man den Vertrag immer noch kündigen. Etwaige Leistungen, die bereits erbracht wurden, müssen jedoch trotzdem bezahlt werden. Darunter fällt auch die Anfahrt. Stellt sich heraus, dass der Handwerker absolut inkompetent ist und kann man dies bei Zweifeln auch beweisen, so darf eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden. In diesem Falle ginge der Handwerker leer aus.
Hier ist Vorsicht geboten: Sobald das Geld einmal bezahlt wurden, stehen die Chancen dieses zurückzubekommen sehr schlecht. Besonders dann, wenn man bereits eine Ahnung hat, dass die Dienstleistung ungerechtfertigte Kosten mit sich zieht. Zahlt man trotzdem, rennt man als Kunde ins offene Messer. Wusste man von einer „ungerechtfertigten Bereicherung“ des Dienstleisters, so kann man die bezahlte Summe nicht zurückfordern.
Eins vorab: Ein Schlüsseldienst kann seine Kunden nicht dazu zwingen, die Rechnung unmittelbar vor Ort zu begleichen. Hegt man also Zweifel, kann man die Kosten prüfen lassen und gegebenenfalls erstmal einen Anteil der Rechnung begleichen.
Droht der Dienstleister mit der Polizei, so sollte man nicht schwach werden. Diese würde lediglich die Personalien aufnehmen und auf den zivilen Rechtsweg verweisen.
Generell ist die Dokumentation der Zweifel sehr wichtig. Ein Vermerk wie beispielsweise: „Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung“ auf der Rechnung kann für den Kunden im Nachhinein Gold wert sein.
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