Kommt eine Abmahnung ins Haus, ist das erstmal ein Schock. Lieber schnell zahlen – wer weiß, was einem sonst noch droht. Doch Vorsicht! Diese Angst vor Abmahnungen nutzen Abzocker aus, um hohe Summen zu kassieren. Aktuell kursieren Abmahnungen einer Kanzlei Schmidt aus Berlin, in welcher der Verbraucher wegen Verbreitung urheberrechtlich geschütztem Materials eines Erotikfilms angeklagt wird. Was sind die Anzeichen einer solchen Abzocke? Wir klären auf!
Offizieller Briefkopf, Foto des vermeintlichen Anwalts, Name des Klägers, Kontodaten und Nennung einer Website – die Betrüger lassen die Briefe professionell aussehen. Bei genauerem Hinsehen fällt jedoch die unseriöse Zahlungsfrist auf. Der Empfänger wird aufgefordert, 950€ innerhalb eines Tages zu überweisen, um eine Anklage vor Gericht zu vermeiden. Es wurde ebenfalls festgestellt, dass das Bild aus einer Fotobörse im Internet stammt. Sucht man im Internet nach einer Kanzlei Jörg Schmidt in Berlin, werden keine Ergebnisse angezeigt. Die Anwaltskanzlei ist somit nur ein Fake.
Die Rechtsanwaltskammer in Berlin bestätigt dies und warnt davor, auf solche falschen Abmahnungen hereinzufallen. Es wird empfohlen, sich als Empfänger an die Staatsanwaltschaft Berlin zu wenden.
Wird Ihnen ein solcher Brief zugesendet, zahlen sie auf keinen Fall und holen Sie sich Hilfe von Experten! Wir, die Kanzlei Mingers und Kreuzer, beraten Sie gerne bei einem Erstgespräch. Sie erreichen uns unter der Nummer 02461/8081 oder über das Kontaktformular. Weitere aktuelle Rechtsnews finden Sie auf unserem Blog sowie auf unserem YouTube-Channel.
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