Infolge des Diesel-Abgasskandals wurden bei verschiedenen Autoherstellern und -modellen die Abgaswerte der Fahrzeuge manipuliert – auch Wohnmobile sind betroffen. Der Stickstoffausstoß war dadurch unerlaubterweise wesentlich höher als angegeben.
Nun fragen Sie sich: Ist auch mein Wohnmobil geschädigt? Welche Ansprüche kann ich als Betroffener geltend machen? Und wie muss ich mich jetzt verhalten? Die Antworten finden Sie im Folgenden!
Im Jahr 2015 wurde bekannt, dass der VW-Konzern die Abgasmessungen seiner Fahrzeuge manipuliert hat, wodurch der Stickoxidausstoß erheblich höher war als angegeben. Dies hat neben der Umweltverschmutzung einen massiven Wertverlust der Autos zur Folge gehabt. Nach und nach wurde der Betrug auch bei weiteren Autoherstellern publik. Mitunter betroffen sind Fahrzeuge der Marken Mercedes, Audi, Seat, Skoda und BMW.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2020 entschieden, dass es sich bei der Manipulation um eine sittenwidrige Schädigung handelt. Geschädigte Diesel-Käufer können somit Ansprüche gegen den Händler oder Hersteller geltend machen.
Wer ein Wohnmobil besitzt, sollte zunächst prüfen, ob bei seinem Modell eine gezielte Manipulation anzunehmen ist. Viele Hersteller verwenden Grundgerüste und Motoren der Fahrzeugbauer Fiat (Ducato), IVECO, VW (T5 oder T6) oder Mercedes (Sprinter bzw. Crafter).
Hersteller, die auf bereits vorhandenen Grundgerüsten aufbauen, sind unter anderem Adria, Bürstner, Carthago, Concorde, Dethleffs, Hymer oder auch Knaus sowie Westfalia.
Wohnmobile mit Erstzulassungen zwischen den Jahren 2014 und 2019 sind vorrangig betroffen. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main ermittelt derzeit hauptsächlich zu Fahrzeugen mit den Fiat Motoren 110 Multijet (F1AE3481G), 115 Multijet (250A1000 und F1AE3481D) und 180 Multijet (F1CE3481E).
Wohnmobil-Besitzern mit Motoren der Euro-Klassen 5 und 6 von Fiat und IVECO sowie von VW, Mercedes, Citroen und Ford wird grundsätzlich empfohlen, ihren Diesel prüfen zu lassen.
Ist ein Rückruf bezüglich Ihres Fahrzeugs vorgesehen, müssen Sie Ihr Wohnmobil in die Werkstatt bringen. Es wird ein Software-Update vorgenommen, für das Sie keine Kosten übernehmen müssen. Die neu angezeigten Abgaswerte könnten aber in manchen deutschen Städten zu einem Dieselfahrverbot führen. Außerdem könnten zu hohe Werte die allgemeine Zulassung des Fahrzeugs beeinflussen.
Betroffene Diesel-Käufer können die Rückabwicklung des Vertrages inklusive Rückgabe des Wohnmobils verlangen oder sich entschädigen lassen. Aufgrund des Mangels wegen sittenwidriger Schädigung steht Ihnen ein Anspruch auf Schadensersatz zu. Wichtig ist dabei, dass die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die reguläre Frist von drei Jahren beginnt laut Gesetz ab dem Zeitpunkt zu laufen, zu dem der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Mittlerweile sind über 9.000.000 Fahrzeuge vom Dieselskandal betroffen – und die Zahlen stiegen weiter. Wenn auch Sie herausfinden wollen, ob Ihr Auto betroffen ist und ob Sie Ansprüche geltend machen können, wenden Sie sich an unsere Experten!
Für weitere Fragen wenden Sie sich an die Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir beraten Sie gerne! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder Sie schreiben uns eine E-mail an Office@mingers.law.
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