Immer wieder war die Rede von dem entscheidenden Schreiben im Rahmen der flächendeckenden Rückrufaktionen. Eigentlich sollten die Briefe die Betroffenen der Diesel-Gate-Affäre noch 2015 erreichen. Aufgrund von Verzögerungen bekommen diese von VW aber erst jetzt Post. In den kommenden Tagen werden die Halter der Fahrzeuge zunächst darüber informiert, dass ihr Wagen von den technischen Umrüstungen betroffen ist. Spätestens bis Ende Februar sollen dann alle Kunden Bescheid wissen. Genauere Informationen hinsichtlich eines Termins in den VW-Werkstätten sollen dann in einem zweiten Brief erfolgen. Entscheidend sind dabei sowohl Modell als auch Motorgröße.
Das Kraftfahrtbundesamt wird die jeweiligen technischen Lösungen nach und nach freigeben. Insgesamt soll der Rückruf in drei Wellen erfolgen. Von dem Beginn mit dem VW-Amarok hatten wir bereits berichtet. Hierbei stehen vor allem 2,0-Liter-Motoren im Fokus. Später finden sich dann die 1,2 und die 1,6-Liter-Maschinen von VW auf der Agenda wieder. Während für die ersten beiden Motorengrößen ein einfaches Update der Software ausreichen soll, muss bei den 1,6-Liter-Maschinen ein Plastikgitter eingesetzt werden. Zu den Details hüllt man sich bei VW weiter in Schweigen. Viele Experten rechnen damit, dass der Rückruf nur auf Kosten anderer Mängel durchführbar ist. Das wiederum würde dazu berechtigen, Schadensersatz oder sogar einen Rücktritt zu fordern. Eine einzelfallbezogene Prüfung durch einen fachkundigen Anwalt kann in jedem Fall mit einem erheblichen Mehrwert verbunden sein. Unbeantwortet bleiben bislang auch Fragen hinsichtlich der Software. Inwieweit diese dafür sorgt, dass die Normwerte für die Abgase eingehalten werden, bleibt unklar. Von der angekündigten Transparenz bei der Aufarbeitung des Skandals bei VW ist nicht viel zu sehen. Forderungen nach Antworten oder einer Gleichberechtigung europäischer und amerikanischer Geschädigter verpuffen gleichermaßen. Das kann verschiedene Gründe haben. Einer jüngsten Umfrage (Deutsche Automobil Treuhand) zufolge wissen nur 16 Prozent der Befragten, dass die Problematik des Skandals beim Ausstoß von Stickoxiden liegt. Dabei sind es gerade diese, die für den so genannten sauren Regen oder die Schädigung der Lunge verantwortlich sind. Aus diesem Grund befassen sich weltweit vor allem die Umweltbehörden mit der Abgasaffäre von VW. Darüber hinaus treffen die Befragten kaum eine Unterscheidung zwischen Hersteller und Händlern. Diese Entwicklung ist mit Sorge zu betrachten. Im Endeffekt sind es gerade die Händler von VW, die unter der Krise leiden. Neben sinkenden Absatzzahlen schadet auch der Preiskampf in Form von Rabatten das tägliche Geschäft. Im Rahmen der Rückrufaktionen kommt man den Händlern zwar jetzt entgegen. Doch ist die Aufgabe noch lange nicht bewältigt. Nicht selten hat man zuletzt beim Rückruf immer wieder von einer „Mammutaufgabe“ gesprochen. Besonders der zeitliche Druck ist nicht zu unterschätzen. Der Beginn der Aktion kann nur als eigener Probelauf für Volkswagen selbst gesehen werden. Ob sich der bis dato ruhige Verlauf weiter so zeichnet, bleibt vorerst abzuwarten.
Neben den Blick auf den bundesweiten Rückruf haben wir uns auch immer wieder mit der Lage in den USA beschäftigt. Schließlich hat die Krise von VW hier ihren Ursprung. Derweil gibt es aber kaum Neuigkeiten. Die zuständige Umweltbehörde EPA (Environmental Protection Agency) hatte zuletzt die von VW vorgelegten Pläne für einen Rückruf für unzureichend befunden. Die Verhandlungen halten also an. Gerade deshalb ist das Ausmaß der Krise auch weiterhin nur schwer abschätzbar. Allein die EPA kann in den USA eine Strafe von 18 Milliarden Dollar aussprechen. Daneben muss sich VW noch mit einer Klage des US-Justizministeriums beschäftigen. Die Lage bleibt also schwierig. Unklar ist auch, wie es mit der Flut der Sammelklagen weitergeht. Nach deren Bündelung am Gerichtshof in San Francisco (Kalifornien) hatte man unlängst den Staranwalt Kenneth Feinberg engagiert und mit einem Entschädigungsfonds betraut. Dabei kann dieser auf eine erfolgreiche Vergangenheit in ähnlich gelagerten Fällen in den USA blicken. Ob VW ihm dabei ein unbegrenztes Budget zur Verfügung stellt, wisse er einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen zufolge selber nicht.
Um den Bogen zurück nach Deutschland zu spannen, muss man diese Entwicklungen unserer Ansicht nach kritisch betrachten. Im Umgang mit dem Skandal hat man das Gefühl, dass die Aufarbeitung in den USA deutlich intensiver betrieben wird und mit mehr Aufwand versehen ist. Neben so genannten Einkaufgutscheinen von 1000 Dollar hatte man einen neuen Katalysator entwickelt, um die –zugegeben- strengeren Abgaswerte zu erreichen. Da stellt sich die Frage, warum hierzulande ein einfaches Plastikgitter genügen soll und ohne weitere Beanstandungen von Politik und Behörden genehmigt wird. Auch wenn die niedersächsische Landesregierung in einer gewissen Abhängigkeit zu VW steht, muss die Politik klare Grenzen setzen. Immerhin konnte man sich bundesweit und auch auf europäischer Ebene dazu durchringen, zukünftig strengere Kontrollen durchzuführen. So stehen momentan auch Vorher-Nachher-Tests zur Debatte. Die Entwicklungen bleiben also auf allen Ebenen spannend.
Gerade im Zusammenhang mit dem bundesweiten Rückruf kann anwaltliche Beratung sinnvoll sein. Wie oben beschrieben, sind die Auswirkungen der technischen Umrüstungen längst nicht absehbar. Sollten sich die Vermutungen der Experten aber bestätigen, kann die Geltendmachung von Ansprüchen Ihrerseits mit einem erheblichen Mehrwert verbunden sein. Die Kanzlei Mingers & Kreuzer steht Ihnen dabei als kompetenter Partner natürlich gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter 02461/8081 oder dem unten beigefügten Formular. Weitere Informationen rund um den Rückruf bei VW finden Sie auch in unserer Rubrik.
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